In der Elternzeit den Posten verloren

10.07.2008 | Stand 03.12.2020, 5:46 Uhr

Ingolstadt (reh) Schwanger – und auch noch dafür bestraft werden. So fühlte sich die 38-jährige, ehemalige Personalleiterin eines Ingolstädter Herrenausstatters. Für sechs Monate hatte die Frau voriges Jahr ihre Elternzeit genommen, um sich um ihr Baby zu kümmern. Doch als sie dann im Herbst wieder bei dem Modehersteller beginnen wollte, gab es ihre Stelle nicht mehr, sagte das Unternehmen.

Sie finde es "sehr schade, diesen Weg gehen zu müssen", sagte die Frau bei der Verhandlung. "Ich kriege das Kind und werde auch noch dafür bestraft." Sie betonte, es gehe ihr mit der Klage nicht um das Geld. "Das höre ich immer wieder", antwortete aber Richter Franz Schmid, der ihr deutlich sagte: "Sie kriegen in dieser Firma keinen Fuß mehr auf den Boden." Der Richter warb stark dafür, dass es zu dem Vergleich kommt: "Ein nicht schlechtes Angebot", so Schmid, lag als Vergleich schon zu Verhandlungsbeginn auf dem Tisch. Die Frau wollte sich aber zunächst nicht auf 18 000 Euro und den 30. Juni als Termin einlassen. Sie wollte den 30. September, um mehr Übergangszeit bei einer Neubewerbung zu haben.

Doch Schmid warnte: "Es kann sehr leicht so gehen, dass sie keine Abfindung erhalten." Er stützte sich auf jüngere Urteile des Landesarbeitsgerichts in München in vergleichbaren Fällen. "Vor fünf Jahren waren die Ansichten noch strenger – auch meine eigenen", sagte Schmid. Doch inzwischen habe die Rechtsprechung sich zugunsten der Arbeitgeber gedreht. "Eine ordentliche Kündigung gilt auch als sozial verträglich, wenn die Aufgaben vorher auf andere Mitarbeiter verteilt worden sind", zitierte Schmid.

Vergleichbar war das laut dem Richter auch bei dem Modehersteller so. Firmenanwalt Frank Ebner verteidigte die Aufgabenteilung im Fall der Peronallleiterin als "unternehmerische Entscheidung". Die habe man nicht einfach wieder rückgängig machen wollen nach dem Ende der Elternzeit. Warum dürfe eine Firma nicht bei der Umstellung bleiben, wenn man merke, dass es so laufe, fragte Ebner rhetorisch. Anscheinend lief es auch ohne Personalleiterin, die sich aber ausgebootet fühlte.

"Zähneknirschend" nehme sie das Angebot an, sagte ihr Anwalt Klaus Schwaiger. Syndikusanwalt Ebner gab zu, dass es für ihn nicht einfach sei, gegen die ehemalige Personalleiterin zu prozessieren. Vorher und nachher gaben sich die Parteien die Hand. Das ist vor dem Arbeitsgericht beileibe nicht immer so.