Höhere Gebühren

16.03.2009 | Stand 03.12.2020, 5:07 Uhr

Pfaffenhofen (sah) Zum ersten Mal seit November 2004 hat der Stadtrat die Gebühren für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen erhöht, darunter den Festsaal des Rathauses, das Haus der Begegnung, Schulturnhallen und die Aula der Volksschule Pfaffenhofen. In Einzelfällen wurden die Gebühren sogar verdoppelt.

Grundsätzlich sollen soziale oder kulturelle Veranstaltungen ohne Eintritt am günstigen sein. Darüber hinaus sei die Gebührenanpassung auch wegen allgemein höherer Energiekosten nötig gewesen, erklärt Heidi Gernet von der Stadtverwaltung. Den neuen Festsaal will die Stadt für möglichst viele Nutzer aus der ganzen Bevölkerung zugänglich machen. Durch die häufigere Nutzung entstehen der Stadt aber auch höhere Kosten.

Konnten gemeinnützige Vereine aus der Stadt und dem Landkreis den Festsaal des Rathauses bisher kostenlos nutzen, werden jetzt 20 beziehungsweise 50 Euro fällig, je nachdem ob die Vereine für ihre Veranstaltung Eintritt verlangen oder nicht. Vereine, Verbände, Organisationen und Einzelveranstalter mit ideellem, sozialem oder kulturellen Charakter müssen künftig 100 Euro für die Benutzung des Festsaals zahlen, wenn sie Eintritt verlangen. Verzichten sie darauf, sinken die Gebühren sogar von 66 auf 20 Euro. Für die Nutzung der neuen Küche werden pauschal 40 Euro erhoben, ebenso wie für die Bereitstellung von technischen Geräten wie Beamer, Fernseher oder Mikrofone.

Für Veranstaltungen im Haus der Begegnung müssen gemeinnützige Vereine weiterhin nichts bezahlen. Organisationen mit ideellem, sozialem oder kulturellem Charakter müssen sich nur auf eine geringfügige Gebührenerhöhung einstellen: 70 Euro fallen beispielsweise für ganztägige Veranstaltungen an. Sonstige Veranstalter müssen dagegen das Doppelte bezahlen. Für diese "sonstigen Veranstalter" wird auch die Nutzung der Schulgebäude deutlich teurer. Für eine Veranstaltung nicht sportlichen Charakters in der Mehrzweckhalle der Grundschule Niederscheyern (einschließlich der Vereins- und sonstigen Nebenräume) müssen sie beispielsweise 900 statt bisher 792 Euro zahlen. Für Sportveranstaltungen sind die Gebühren dagegen deutlich geringer. Pflichtspiele der Sportvereine bleiben kostenfrei.

Neu in die Satzung aufgenommen wurde der Hofbergsaal, der aber ebenfalls immer schon gebührenpflichtig war.