Neuburg
Helfer mit Faustschlag traktiert: 3250 Euro Strafe

34-Jähriger aus dem Raum Neuburg nach Auseinandersetzung am Schlossfest wegen Körperverletzung verurteilt

08.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:59 Uhr

Neuburg (ssb) Eine Schlägerei während des Neuburger Schlossfestes im vergangenen Jahr kommt einem Mann aus dem Raum Neuburg teuer zu stehen: Vor dem Amtsgericht Neuburg wurde er am Montag wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3250 Euro verurteilt. Gegen einen Strafbefehl, der eine Strafe von 2000 Euro (40 Tagessätze à 50 Euro) vorgesehen hatte, hatte er zuvor Einspruch eingelegt. Eigentlich sollte es ein schöner Abend werden: Der 34-jährige Angestellte war mit seiner Freundin, seinem Bruder und seiner Schwägerin am 1. Juli 2017, einem Samstag, auf dem Schlossfest unterwegs.

Je später es wurde, desto mehr Alkohol floss auch - "viel Wein, Starkbier und einige Schnäpse" sagte der Mann aus. Auch aufgrund des steigenden Alkoholpegels wurde der 34-Jährige immer gereizter, stritt sich mit seinem Bruder verhielt sich Fremden gegenüber aggressiv. Irgendwann krachte es dann auch mit der Freundin, sie wollte nach Hause, er nicht. "Wir haben lautstark diskutiert", beschrieb es der Angeklagte. "Sie hat extrem geweint", erinnerte sich am Montag ein Zeuge, "sie kam mit der Situation nicht zurecht". "Ich wusste nicht, wie wir nach Hause kommen sollten, war völlig überfordert", beschrieb die Frau selbst die Situation, "er war auf 180". Sie rief sogar die Polizei, "weil ich nicht wusste, wie ich ihn heimbekommen soll". Nachdem sie von den Beamten keine Hilfe bekommen hatte, sei sie verzweifelt gewesen. Sie hätte sich auf den Bordstein gesetzt und geweint.

Das spätere Opfer wurde gegen zwei Uhr morgens auf das Paar aufmerksam. Der Angeklagte hätte dicht vor seiner Freundin gestanden und aggressiv auf sie eingeredet. Da habe der Zeuge die Frau gefragt, ob alles in Ordnung sei. "Sie sagte, dass ihr Freund ihr Schläge angedroht habe", sagte das spätere Opfer aus, "da habe ich angeboten, dass sie mit uns mitgehen kann." Das Angebot nahm die Frau an, ließ den Angeklagten allein.

"Viel Wein, Starkbier und einige Schnäpse."

Der Angeklagte auf die Frage, was er getrunken hatte

Doch die Gruppe kam nicht weit: "Nach etwa 200 bis 300 Metern mussten wir stehenbleiben, weil die Frau einen Weinkrampf hatte", gab die Freundin des Opfers zu Protokoll. Diese Situation nutzte der Angeklagte aus. Er folgte der Gruppe und wollte seine Freundin "verbal angreifen", sagte das spätere Opfer aus. "Ich wollte sie zurückholen, weil ich nicht wusste, mit wem sie da mitgeht", schilderte hingegen der Angeklagte. Der Zeuge versuchte, deeskalierend auf den Mann einwirken. Er stellte sich zwischen die beiden und versuchte, den Mann zu beruhigen. Doch der Mann reagierte nicht wie erhofft. "Du, was ich dir noch sagen wollte", war alles, was er sagte. Das Opfer drehte sich um - und bekam eine Faust ins Gesicht.

Der Angeklagte schilderte die Ereignisse anders: Er sei geschubst worden und habe nicht zuerst zugeschlagen. Vielmehr sei er mit einem Bierkrug niedergestreckt worden. Die Freundin des Geschädigten bestätigte allerdings die Version des Opfers. Ob ein Bierkrug im Spiel gewesen war, daran erinnerten sich aber weder der Zeuge noch seine Freundin.

Einig war man sich darin, was danach passierte: Beide Kontrahenten gingen zu Boden. Der Angeklagte habe eine stark blutende Platzwunde am Kopf abbekommen. Das Opfer hatte eine Strieme an der Wange vom Faustschlag davongetragen. Nach "wenigen Sekunden" sei die Polizei da gewesen, die den Angeklagten fesselte, nachdem er sich den Beamten widersetzte. Daraufhin verlor der Angeklagte das Bewusstsein und wurde ins Krankenhaus gebracht. Das bestätigte auch ein Polizist, der den Mann verhaftet hatte und am Montag als Zeuge aussagte.

Staatsanwalt Fabian Lettenbauer erschien die Version der beiden Zeugen die Plausiblere: "Schließlich war der Angeklagte erheblich alkoholisiert." Ein Blutalkoholtest im Krankenhaus ergab 2,25 Promille. Allerdings sei der Angeklagte nicht vorbestraft und sein Alkoholpegel würde auch seine Schuldfähigkeit etwas mindern. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 65 Euro, also insgesamt 3250 Euro. Schließlich habe der Angeklagte mit seinem Einspruch das Gericht bemüht und so das erste, niedrigere Angebot einer Strafe ausgeschlagen.

Richterin Celina Nappenbach sprach den Mann aus dm Raum Neuburg schließlich schuldig. Bei der Höhe der Geldstrafe entsprach sie voll der Forderung des Staatsanwalts. Zusätzlich muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen. Zuletzt lobte sie das Verhalten der Zeugen, die der Frau zur Hilfe gekommen waren: "Sie haben lobenswert gehandelt und versucht, die Situation zu befrieden." Der Verurteilte allerdings hätte sich aggressiv gegenüber denjenigen verhalten, die "nur das Richtige gemacht haben".