Berlin
Hass und Hetze im Netz sollen geahndet werden

Justizminister Maas legt Gesetzentwurf vor

14.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:30 Uhr

Berlin (DK) "Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße." Klare Kampfansage von Justizminister Heiko Maas (Foto), als er gestern seinen neuen Gesetzentwurf für ein härteres Vorgehen gegen Hasskommentare präsentiert.

Die Vorschläge des SPD-Politikers reichen von Beschwerdeverfahren bis zu Bußgeldern.

 

Warum geht Heiko Maas jetzt in die Offensive?

Schon heute sind die sozialen Netzwerke verpflichtet, strafbare Inhalte von ihren Plattformen zu löschen, doch erfüllen sie ihre Pflicht nicht immer. Bei Facebook wurden nur 33 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte binnen 24 Stunden von den Seiten getilgt. Bei Twitter war es nur ein Prozent. Dabei liegt es nicht an der Möglichkeit, aktiv zu werden, wie Youtube zeigt: Aus dem Video-Kanal verschwinden 90 Prozent der von den Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte in kürzester Zeit.

 

Wie will der Minister den Druck spürbar erhöhen?

Er will die Netzwerkbetreiber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, bestrafen: Verstöße sollen wie Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die vorgesehenen Geldbußen reichen von maximal fünf Millionen Euro für einzelne Verantwortliche bis maximal 50 Millionen Euro für Konzerne. Der Gesetzentwurf schreibt dabei die Löschung sowohl des "Originals" als auch sämtlicher Kopien vor. Ferner sollen die Unternehmen vierteljährlich Bericht erstatten, wie viele Beschwerden es gegeben hat, und in wie vielen Fällen dies zur Löschung von Beiträgen geführt hat. Maas verlangt auch, dass internationale Konzerne Ansprechpersonen in Deutschland benennen, die mit Polizei und Justiz zusammenarbeiten.

 

Wovor schreckt Maas bei seinen Vorschlägen zurück?

Aktiv werden müssen die Plattformbetreiber nur bei "offensichtlich rechtswidrigen Inhalten" - also etwa Verleumdung, Volksverhetzung, rechtswidriger Bedrohung oder Billigung von Straftaten. Beleidigungen etwa fallen in den meisten Fällen nicht darunter, obwohl auch diese für die Betroffenen gravierende Konsequenzen haben können.

 

Wie fallen die ersten Reaktionen aus?

Einen "ersten, kleinen Schritt in die richtige Richtung" sieht die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), in diesem Entwurf. Renate Künast (Grüne) sagte, "von Hate und Fake Betroffene werden weiterhin im Stich gelassen, wenn es um Online-Hass geht, der nicht offensichtlich strafrechtlich einzuordnen ist". Jan Korte (Linke) forderte die Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle, die die Inhalte bewertet. Verabschiedet wird der Entwurf in dieser Legislatur wohl nicht mehr. Es wird zumindest knapp. Denn die EU-Kommission muss über die Pläne informiert werden und hat dann drei Monate Zeit für eine Bewertung.