HALLOWEEN IN CORONAZEITEN

30.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:14 Uhr

Auch wenn einige Corona-Regeln in einzelnen Bereichen erst ab Montag, 2. November, ihre rechtliche Wirksamkeit entfalten, weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass derzeit maximal fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder maximal zwei Haushalte sich zum gemeinsamen Feiern oder auch Halloween-Umzug treffen dürfen.

Das beliebte "Süßes, sonst gibt's Saures" der Kinder mit dem Umzug an die örtlichen Haustüren am 31. Oktober in Kleingruppen kann und soll in diesem Zusammenhang nicht untersagt werden.

Dennoch appelliert das Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktreduzierungen, die Erforderlichkeit zu hinterfragen, und bittet die Eltern und Kinder um Verständnis.

DK