Grenze überschritten

Kommentar

27.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:45 Uhr

Johanna Wanka hätte gewarnt sein sollen. Die höchstrichterliche Schelte kommt nicht überraschend. Schon in der Vergangenheit hatte Karlsruhe Minister an ihre Neutralitätspflicht erinnert.

Der verbale Schlag Wankas gegen die Alternative für Deutschland, die Antwort auf die Hetze der Rechtspopulisten und ihre Attacke auf die Politik der Kanzlerin in Zeiten der Flüchtlingskrise war zwar durchaus verständlich. Doch hätte die Bildungsministerin dies nicht per offizieller Pressemitteilung ihres Hauses tun dürfen. Ein Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Chancengleichheit, das auch die Rechtsaußenpartei für sich in Anspruch nehmen kann. Und dies auch jenseits des Wahlkampfes.

Natürlich sind Regierungsmitglieder mit Amtsantritt keine parteipolitischen Eunuchen, können sich auch weiterhin im Sinne ihrer Überzeugungen deutlich äußern. Doch dürfen sie dabei nicht ihren Apparat, die Strukturen ihres Ministeriums nutzen. Wanka hat hier eine Grenze überschritten, unter dem Bundesadler zum Gegenschlag gegen die Rechtspopulisten ausgeholt und sich damit selbst angreifbar gemacht. Dabei bieten sich auch für Regierungsmitglieder genügend Möglichkeiten, sei es per Interview oder Talkshow-Auftritt, in Reden oder sozialen Netzwerken, hart ins Gericht mit dem politischen Gegner zu gehen, auch Wahlkampf zu machen. Doch sollte dies nicht mit den Möglichkeiten des Ministeriums geschehen.

Die AfD hat sich diese verfassungswidrige Steilvorlage nicht entgehen lassen, ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um sich einmal mehr als Opfer zu stilisieren. Die AfD sollte nicht mit unlauteren Mitteln und der Nazi-Keule bekämpft werden, sondern mit politischen Argumenten entlarvt und überführt werden.