Glückwunsch: "Ich werde dich zusammenfahren"

31.10.2007 | Stand 03.12.2020, 6:23 Uhr

Hilpoltstein (cyb) Der Angeklagte bereut und weiß nicht, was ihn "geritten hat". Alles soll jetzt anders werden: "Ich will kein böses Blut mehr in die Welt schießen", sagt der Angeklagte, den Richterin Birgit Eckenberger am Dienstag vor dem Hilpoltsteiner Amtsgericht wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Grund für das Urteil war ein aus der Spur geratener Glückwunsch zum Geburtstag. "Sie haben Ihre geschiedene Ehefrau morgens um 6.30 Uhr angerufen und ihr gesagt, dass sie ihren Geburtstag nicht mehr erleben wird, weil Sie sie auf offener Straße zusammenfahren werden", wirft ihm Staatsanwalt Thomas Pucher vor. "Und Sie sollen sie, eine alte Drecksau’ genannt haben" fügt er an. Auch ihr neuer Mann könne die Hilpoltsteinerin vor dem Angriff nicht retten, drohte der Angeklagte. Er werde ihm die Reifen seines Wagens zerstechen.

"Ich habe sie mit dem Vorsatz, ihr zu gratulieren, angerufen", beteuert der 44-jährige Neumarkter, der zusammengesunken auf der Anklagebank sitzt. "Ich weiß nicht mehr, was ich gesagt habe, aber wenn es so rübergekommen ist, möchte ich mich entschuldigen."

Richterin Eckenberger glaubt ihm nicht, dass es nur falsch aufgefasst wurde und fordert ihn zu einem umfassenden Geständnis auf. "Da ist der Gaul mit Ihnen durchgegangen", wettert sie. Der Angeklagte streitet daraufhin weder Bedrohung noch Beleidigung weiterhin ab und entschuldigt sich bei seiner von der Richterin hereingerufenen Ehefrau dafür, dass der Glückwunsch "so schräg rübergekommen ist". Diese nimmt statt Kenntnis nur ihre Unterlagen und verlässt den Raum.

Wesentlich länger als die Entschuldigung dauert es, als die Richterin die Einträge vorliest, die im Bundeszentralregister über den Angeklagten stehen: Trunkenheit im Verkehr, schwere Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine weitere Trunkenheitsfahrt.

"Die Körperverletzungen beide Male zum Nachteil ihrer früheren Ehefrau", wie die Richterin hervorhebt. "Die Ihnen trotz ihrer Verletzungen verziehen hat", wie sie betont.

"Es war blödsinnig, ich werde es bestimmt nicht mehr machen", beteuert der Angeklagte nochmals. "Und Ihre geschiedene Ehefrau will bestimmt nicht an die Horrorszenen ihrer ersten Ehe erinnert werden", betont Eckenberger, die dem Angeklagten zusichert, dass sich beim nächsten Vergehen "die Gefängnistüren ganz schnell hinter Ihnen schließen".

Eckenberger hält sich an den Antrag des Staatsanwaltes und verurteilt den rabiaten Gratulanten zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Und damit der Vorsatz länger hält, wurde die Bewährung auf vier Jahre festgesetzt.