Gesicht zeigen

Kommentar

11.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:48 Uhr

Von diesem Urteil kann sich vor allem Bayern bestätigt sehen. Der Freistaat ist das einzige Bundesland, in dem ab dem 1. August in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, etwa in Kindergärten oder an Hochschulen, die Vollverschleierung mit einer Burka oder einem Nikab verboten ist. Und zwar zu Recht, daran besteht nach dem Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte, bei dem es um ein entsprechendes Gesetz in Belgien ging, kein Zweifel.

Damit dürften sich im Wahlkampf wieder jene verstärkt zu Wort melden, die die Vollverschleierung hierzulande ganz aus dem Straßenbild verbannen wollen. Die Zustimmung einer Mehrheit der Bevölkerung ist ihnen sicher. Die Argumente sind nachvollziehbar. Es gehört nun einmal in unserer Gesellschaft zum Zusammenleben und zur Kommunikation, sein Gesicht zu zeigen.

Es sollte jedoch niemand annehmen, mit einem Burka-Verbot würde etwas für die innere Sicherheit und die Integration getan. Im Gegenteil, die Frauen, die heute gegen ihren Willen in einen "Käfig aus Stoff" eingesperrt werden, wären künftig wohl hinter der Wohnungstür gefangen. Ihnen wäre damit also am wenigsten geholfen.