Gerolsbach
Gerolsbach: Sitzung zu Gewerbe

26.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:25 Uhr

Gerolsbach (gdr) Eine Sondersitzung kommt auf den Gemeinderat Gerolsbach zu.

Darüber informierte Bürgermeister Martin Seitz das Gremium in der vergangenen Sitzung. Grund ist ein Bürgerbegehren gegen das neue Gewerbegebiet. Das sorgte auch für Turbulenzen in der Sitzung, wo es um die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung eines Firmengeländes ging.

Die Firma Irrenhauser & Seitz will ihr Firmengelände in Alberzell erweitern. Dafür ist ein Bebauungsplan notwendig. Geschäftsleiter Thomas Kreller hatte den Antrag kaum fertig vorgetragen, da unterbrach ihn Stefan Maurer auch schon mit dem Hinweis auf das Bürgerbegehren. Wie berichtet gaben Stefan Breyer und seine Mutter am Mittwoch im Gerolsbacher Rathaus 340 Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Aufhebung der gerade erst erfolgten Flächennutzungsplanänderung für ein Gewerbegebiet in Singenbach ab.

Maurers Antrag, die Aufstellung eines Bebauungsplanes wegen des Bürgerbegehrens zurückzustellen, lehnte der Gemeinderat ab. Das Bürgerbegehren löse keine Sperre aus, teilte der Geschäftsleiter mit. Maurer insistierte weiter: "Warum gibt es im Vorfeld keinen städtebaulichen Vertrag? " Der müsse abgeschlossen werden, bevor der Bebauungsplan in Kraft gesetzt wird. "Damit man weiß, was hier läuft im Hinblick auf die Beteiligung der Gemeinde. " Auch Krellers Hinweis, dass ein entsprechender Vertrag Teil des Beschlusses sei, bremste Maurers Redeschwall nicht.

"Was willst Du überhaupt", fragte schließlich Peter Wörle. Und Gerti Schwertfirm stellte einen Antrag auf Ende der Debatte, nachdem sie von Kreller bestätigt bekommen hatte, dass die Vorgehensweise rechtmäßig sei. Bis auf Maurer stimmten alle Gemeinderäte zu, dass das Verfahren zum Aufstellen eines Bebauungsplans für das Gebiet Alberzell-Ost eingeleitet und vorab ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden soll. Bürgermeister Martin Seitz enthielt sich der Abstimmung.
Zum Bürgerbegehren sagte er, dass es derzeit von der Verwaltung geprüft werde, ob es rechtens ist. Anschließend muss der Gemeinderat entscheiden, ob er ihm stattgeben wird oder nicht. Dazu wird eine Sondersitzung anberaumt, die eventuell sogar schon in die Ferienzeit fällt.