Gericht erklärt Kopftuchverbot für Jurareferendarinnen für unzulässig

30.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:36 Uhr

Augsburg (dpa) Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Das Gericht gab am Donnerstag einer Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe.

Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.