Manching
Gemeinderat will es wissen

Bauvorhaben in Oberstimm zum zweiten Mal abgelehnt - Notfalls Klage gegen Bescheid des Landratsamts

29.01.2021 | Stand 01.02.2021, 3:33 Uhr
In der Bibliothek von Manching tagt derzeit der Gemeinderat. Er hat in der jüngsten Sitzung ein Bauvorhaben in Oberstimm zum zweiten Mal abgelehnt - und will nötigenfalls auch klagen. −Foto: Pehl

Manching - Sogar mit der Kraft der Sonne verdient Manching Geld.

Die scheint zwar nicht "ohn' Unterlass", wie es so schön in der "Internationale" heißt, aber kostenlos. Immerhin hat der Markt im Jahr 2018 exakt 450,47 Euro Gewinn aus dem Betrieb seiner Photovoltaikanlage erzielt. Betriebe gewerblicher Art nennt man das, und davon hat Manching einige vorzuweisen. Und wie es sich gehört, müssen dafür auch Jahresabschlüsse getätigt werden. Zusammen mit dem Kommunalen Prüfungsverband hat die Kämmerei die Zahlen 2017 und 2018 unter die Lupe genommen und dem Gemeinderat vorgestellt.

Der Barthelmarkt ist auch so ein Betrieb gewerblicher Art, der freilich entgegen der landläufigen Meinung in den vergangenen Jahren keinen Gewinn erwirtschaftet hat. 2018 kam ein Minus von knapp 130000 Euro unterm Strich heraus. Der Grund sind nicht zuletzt die Ausgaben für das Sicherheitskonzept. Doch die Verluste des Barthelmarktes sind vortragsfähig, wie es so schön heißt, das bedeutet, sie können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden - die hoffentlich irgendwann mal wieder fließen werden. . .

Die Schulsport- und Mehrzweckhalle ist ebenfalls ein Betrieb gewerblicher Art - der freilich wohl nie kostendeckend oder gar gewinnbringend arbeiten wird. Und das Hallenbad kam 2018 auf ein Defizit von knapp 74000 Euro.

Andere Betriebe spülen dagegen Geld in die Kasse, wenn es auch keine großen Summen sind. Die Wasserversorgung machte 2018 einen Gewinn von fast 136000 Euro, das Blockheizkraftwerk der Kläranlage 14000 Euro.

Ansonsten ging der öffentliche Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung vergleichsweise schnell über die Bühne. Die Bauvoranfrage eines Mehrfamilienhauses an der Schneidergasse in Oberstimm hat den Rat ebenfalls beschäftigt - und das nicht zum ersten Mal. Dort soll ein Mehrfamilienhaus (zwei Voll- und ein Dachgeschoss als nicht wahrnehmbares Vollgeschoss) mit sechs Wohneinheiten, fünf Carports und fünf Stellplätzen entstehen. Ende Mai hatte der Gemeinderat das Vorhaben abgelehnt, da keine Bezugsfälle in der näheren Umgebung bekannt seien und die Nutzung einer Stellfläche wegen Platzmangels nur sehr eingeschränkt möglich sei.

Das Landratsamt Pfaffenhofen sieht dies jedoch anders: An der Barthelmarktstraße will die Behörde ein vergleichbares Objekt ausgemacht haben. Die Erschließung sei gesichert, das Vorhaben bauplanungsrechtlich daher zulässig.

Dazu das Bauamt des Marktes: "Eine andere rechtliche Auffassung erscheint grundsätzlich vertretbar. " Außerdem führt der Markt noch ein bauordnungsrechtliches Argument ins Feld: Die neue, leicht geänderte Planung mache die Stellplatzprobleme nicht leichter, ganz im Gegenteil. Jetzt müssten zwei Autos nach dem Ausparken rund 20 Meter rückwärts fahren.

Die Entscheidung des Gemeinderats fiel einstimmig ablehnend aus: Trotz neuer Erkenntnisse bleibt der Markt dabei, dass sich das Vorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt und daher bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei. Bauordnungsrechtlich werde an den Bedenken wegen der Stellplätze festgehalten. Und der Markt geht sogar noch einen Schritt weiter: Sollte das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen (was rechtlich völlig zulässig ist und auch immer wieder geschieht), wird der Markt Manching eine geeignete Anwaltskanzlei die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bescheid prüfen lassen.

DK