Langenmosen
Gemeinderat stimmt für Vertragsentwurf zum Neuerlass einer Naturdenkmalverordnung

Es geht um zwei Kastanien und eine Schwarz-Pappel

15.09.2021 | Stand 21.09.2021, 3:35 Uhr
Kastanien an der Stohl-Kapelle in Langenmosen. −Foto: Dürrmann

Langenmosen - In Langenmosen werden die zwei Kastanien an der Stohl-Kapelle und eine Schwarz-Pappel an der Straße nach Linden als Naturdenkmal ausgewiesen.

Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Vertragsentwurf über den Neuerlass der Naturdenkmalverordnung für den Bereich der Gemeinde Langenmosen zu.

Im August diesen Jahres erhielt die Gemeinde Langenmosen ein Schreiben vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, dass die untere Naturschutzbehörde natürlich entstandene Landschaftselemente mit in die Naturdenkmalverordnung aufnehmen und damit unter Schutz stellen möchte. In einem Vertragsentwurf nannte die Behörde folgende Stellen im Bereich der Gemeinde Langenmosen als schützenswert: die zwei Kastanien an der Stohl-Kapelle am südöstlichen Ortseingang von Langenmosen (Staatsstraße 2050 von Schrobenhausen kommend) und die Schwarz-Pappel an der Straße Richtung Linden, die zirka 400 Meter südöstlich von Langemosen an einer Feldwegekreuzung steht. Die Gemeinde Langenmosen solle sich vor Erlass der Rechtsverordnung bis zum 15. Oktober dazu äußern.

Laut dieser Verordnung ist es verboten, ein Naturdenkmal zu beseitigen oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können. Dazu gehören Maßnahmen wie Errichten von baulichen Anlagen, Abbau von Bodenbestandteilen, Abgrabungen, Aufschüttungen, Bohrungen, Verdichten des Bodens, Wege aller Art neu anzulegen oder bereits vorhandene Wege zu ändern. Weiterhin dürfen keine Salze, Öle oder sonstigen Substanzen abgelagert werden, die Baumrinde nicht beschädigt werden sowie keine Plakate oder sonstige Gegenstände angebracht werden. Auch ist es untersagt, Kahlschläge und Rodungen vorzunehmen, Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen sowie ein Feuer zu entfachen. Ausnahmen von diesen Verboten sind nur aus triftigem Grund möglich wie unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Naturdenkmäler oder zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Bürgermeisterin Mathilde Ahle (CSU) zeigte den Räten auf der Leinwand die Lage der Objekte, deren gesetzlicher Schutz auf der Seltenheit, Eigenart und Schönheit und auch dem Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis basiert. Die Weisen von Langenmosen stimmten dem Neuerlass der Naturdenkmalverordnung gemäß dem Vertragsentwurf einstimmig zu, allerdings mit der Vorgabe, dass die Mehrkosten, die bei Leitungs- oder Kanalsanierungen möglicherweise entstehen könnten, von der unteren Naturschutzbehörde übernommen werden müssen.

SZ