Ehekirchen
Gemeinderat in Ehekirchen favorisiert Einmalbeiträge

Straßenausbau-Beitragssatzung ist Voraussetzung für genehmigungsfähigen Haushalt

29.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:08 Uhr
Das Donaumoos ist ein sensibler Lebensraum. Die Gemeinde Pöttmes spricht sich für die Wiedervernässung der Schorner Röste aus, die Ehekirchener sind dagegen. −Foto: Schanz

Ehekirchen (DK) Der Wirbel und die Verärgerung um die Straßenausbau-Beitragssatzung sind vielerorts groß. Da macht Ehekirchen keine Ausnahme. Dennoch: Dachte man noch vor ein paar Monaten anders, entschied sich die deutliche Mehrheit im Gemeinderat jetzt für Einmalbeiträge.

Bürgermeister Günter Gamisch erklärte zwar: "Die hat niemand gewollt, das darf ich wohl für alle Gemeinderäte sagen". Doch der Handlungsdruck war groß. Ohne eine Straßenausbaubeitragssatzung hätte die Gemeinde ihren Haushalt für 2017 von der Rechtsaufsicht nicht genehmigt bekommen. Die Rechtslage ist nach landesweit bindendem Gerichtsurteil klar: Die Gemeinden müssen die Gebühr erheben, und spätestens bei einer Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich kennt die Rechtsaufsicht auch kein Pardon. In erster Euphorie, das Unvermeidliche so bürgerfreundlich wie nur möglich zu gestalten, entschied sich der Gemeinderat zunächst für wiederkehrende Beiträge.

Wird eine erstmalig hergestellte Straße ausgebaut, gibt es grundsätzlich zwei Abrechnungsmodi: Die Kosten werden entweder auf die direkt betroffenen Anlieger umgelegt; oder Alternative zwei: Es werden ganze Quartiere als Einheit definiert und hier jährlich und auch im Vorgriff von allen in diesem Gebiet jährlich dann einzeln natürlich entsprechend niedrigere Beiträge eingetrieben. Klingt im ersten Moment sympathischer, beide Varianten, das haben Berechnungen von Extrembeispielen gezeigt, können im Einzelfall ganz schön teuer werden. Zahlt man bei wiederkehrenden Beiträgen möglicherweise jahrelang auch für entfernter liegende Straßen dann brav mit - und vor der eigenen Haustür geschieht derweil gar nichts.

Nachdem man zwischenzeitlich mehrere Experten zu Rate gezogen hatte, Pro und Contra in diversen Debattenrunden noch erhärtete, rückte der Gemeinderat mit großer Mehrheit am Dienstag wieder von seinem Erstbeschluss zugunsten wiederkehrender Beiträge ab. Der Aufwand, einzelne Berechnungseinheiten festzulegen, ist ganz erheblich, muss dabei zwischen Altbestand und Neubaugebieten, Wohn- und Gewerberaum sowieso unterschieden werden, muss der komplette Straßenzustandsbefund erfasst sein, besteht, weil noch Neuland, zudem erhebliche Rechtsunsicherheit. Vier Gemeinderäte sehen es anders, so leicht solle vom ersten, in ihren Augen bürgerfreundlicheren Beschluss nicht abgerückt werden und eine Straßenbestandsaufnahme sei überdies überfällig, zählten für die 13 anderen neben viel Unwägbarem und Kostenaufwand vor allem die eine Überlegung: Die Entscheidung jetzt für Einmalbeiträge kann immer noch umgeschmissen werden zugunsten von Variante zwei, mit wiederkehrenden Beiträgen aber einmal begonnen, muss man dabei auch bleiben.

Aktuell ist, sieht man von dem Dilemma mit der Haushaltsgenehmigung ab, das eine wie das andere nicht. Derzeit steht in Ehekirchen kein Straßenausbau an.
 

Kritik an Plänen für Schorner Röste

Der Verlauf der Bürgerversammlung Mitte des Monats in Walda bestätigte deren Dringlichkeit. Die Nöte mit dem Regenwasser dort wie in Schainbach und in Ried sind groß. Und die Lösungen werden wohl nicht ganz billig.

Noch sind die Arbeiten des Planungsbüros nicht abgeschlossen. Aber Bürgermeister Günter Gamisch formuliert schon mal prophylaktisch erste Hiobsbotschaften: "Ich befürchte, dass wir um unliebsame Beschlüsse für den Bürger womöglich nicht vorbeikommen."

Umso mehr Einvernehmen zwischen Bürger und Gemeinde bei diesem Thema: Zwar steht eine formelle Abstimmung erst für eine der nächsten Sitzungen an. Aber der Tenor zeichnet sich schon deutlich ab. Anders als der Gemeinderat in Pöttmes ist man in Ehekirchen ganz entschieden gegen eine Wiedervernässung der Schorner Röste.

"Das bringt nur Nachteile, für den Bürger wie die Gemeinde." Für Paul Strixner ist das komplette Donaumoos-Entwässerungskonzept veraltet "und hat keine Zukunft". Gerade von den Freien Wählern im Gemeinderat wurde massiv Unverständnis laut, warum sich FW-Landrat Roland Weigert "plötzlich so in das Thema hängt". Für Bürgermeister Günter Gamisch, ebenfalls Freie Wähler, hat der für das Projekt federführende Donaumoos-Zweckverband "viel Überzeugungsarbeit zu leisten".
 

Mischwald angeraten

Mit dem Gemeindewald ist Ehekirchen auf gar keinem schlechten Weg. So sieht es zumindest die Forstbetriebsplanung, die jetzt vom Landwirtschaftsamt vorgestellt wurde.

Der zuständige Bereichs- und stellvertretende Behördenleiter Andreas Hahn stellte das aktuelle Zahlenwerk mit Perspektive auf die nächsten 20 Jahre vor. Die gemeindliche Waldfläche hat seit der letzten Planungsrunde um respektable zehn Prozent zugenommen. Die jetzt knapp 60 Hektar Wald befinden sich freilich in ausgesprochener Streulage, aufgeteilt in elf Distrikte mit insgesamt 48 Abteilungen. Deutlicher sogar noch fällt der Wertzuwachs aus, mit einem Plus von 18 Prozent auf jetzt 279 Kubikmeter je Hektar.

In Ehekirchen gilt: Fichte und Kiefer sind deutlich in der Überzahl, hier geht die Forderung der Fachbehörde ganz eindeutig auf vermehrt Mischwald, wofür Fördergelder zur Verfügung stünden. Bei schönem Bestand an gut 80-jährigen Bäumen wird zu gezielter Verfügung bei der Fichte geraten. Die nächsten Jahre sollte es bei einer Fällquote von sechs Kubikmeter pro Hektar und Jahr belassen bleiben. Aktuell liegt die Gemeinde etwas darüber, dafür prognostizieren die Experten eine Quote von über zehn Hektar dann in zehn Jahren.
 

Friedhofsgebühren vereinheitlicht

Nachdem die Rechtsaufsicht die bislang mehr dem Ist-halt-so-Prinzip gehorchenden und entsprechend zwischen den acht gemeindlichen Einrichtungen stark divergierenden Friedhofsgebühren moniert hatte, war eigentlich schon klar: Das wird für den Bürger teurer werden.

Bis auf zwei Ausnahmen, die Einzel- und Familiengräber im östlichen, sprich neuen Teil des Ehekirchener Friedhofs, steigen die Gebühren teils kräftig. Ab Jahresbeginn dann hat Ehekirchen damit erstmals eine für alle ihre gemeindeeigenen Friedhöfe einheitliche Satzung. Die dennoch von Ortschaft zu Ortschaft divergierenden Preise sind den unterschiedlichen Gegebenheiten, dass die Grabgrößen teils stark unterschiedlich sind, geschuldet. Bei ihren Berechnungen haben es die Gemeinderäte beziehungsweise das dafür beauftragte Büro höchst penibel genommen, so ist ein Urnengrab in Walda drei Euro teurer als in Ehekirchen. Bei Einzelgräbern reicht die Spannweite von 377,17 Euro im neuen Teil des Ehekirchener Friedhofs bis zu 481,34 Euro in Hollenbach, ähnlich das Verhältnis bei den eben recht verschieden großen Familiengräbern mit 724,17 zu 1125,52 Euro; die anderen Ortschaften bewegen sich dazwischen.

Nachdem die Gemeinden zur Kostendeckung bei den Friedhofsgebühren gehalten sind, die Kosten in Ehekirchen in der Vergangenheit indes nie ermittelt, aber auch nie angepasst worden waren, fielen die Kostensteigerungen teils recht kräftig aus, bis zu 275 Prozent. Per zusätzlichen Beschluss ist aber Bestandsschutz garantiert. Das trifft vor allem für die Haselbacher zu. Anders als in allen anderen Ortschaften und auch künftig in ganz Ehekirchen wurden, weil die damals noch selbstständige Gemeinde Geld für ihren neuen Friedhof brauchte, Gräber dort teils weit im Vorgriff verkauft, im Gegenzug den Erwerbern Gebührenfreiheit die ersten 20 Jahre nach Erstbelegung zugesichert. Jetzt gibt es fünf Gräber, die seit der Gebietsreform noch nie belegt wurden, zwölf Gräber, bei denen die 20-Jahre-Frist noch nicht abgelaufen ist; in beiden Fällen gelten die alten Zusagen weiter.

Mit der neuen Satzung wird jetzt einheitlich auf einen Einmalbeitrag umgestellt. Bislang galt bei vier Friedhöfen die Einmal-Regelung, bei den anderen eine jährliche Abrechnung. Hier wird jetzt, abzüglich der bereits bezahlten "Raten" nachkassiert, damit dann gemeindeweit Gleichstand herrscht. Zu den grabspezifischen Gebühren kommen jährlich noch 20 Euro an sogenannter Unterhaltsgebühr hinzu, die aber überall einheitlich sind. Der Tag im Leichenhaus kostet nach der neuen Satzung 25,50 Euro.