Rückruf
Gefahr von Halluzinationen

Roggenmehl zurückgerufen

10.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:32 Uhr
Nach dem Rückruf einer Mehl-Charge vonseiten der Scheller-Mühle in Reisgang geht es nun um die Frage, wer schuld ist. −Foto: dpa/Archiv

Die Firma Kunstmuhle Reisgang GmbH ruft eine Charge Mehlzauber Roggenmehl Type 1150 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Juli 2020 zuruck. Denn es kann beim Verzehr zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck oder in seltenen Fällen zu Halluzinationen fuhren.

In dem Roggenmehl wurde eine erhöhte Menge an Ergotalkaloide festgestellt, teilt die Firma mit. Alkaloide fänden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst. Die Firma hat umgehend reagiert und die Ware sofort aus dem Verkauf genommen, schreibt sie weiter.

Betroffen sei ausschließlich das verkaufte „Roggenmehl Type 1150“ mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum. Alle anderen Produkte der Kunstmuhle Reisgang GmbH seien davon nicht betroffen. Kunden, die das Roggenmehl gekauft haben, sollten dieses in dem jeweiligen Markt zuruckgeben. Dort erhalten sie den Kaufpreis auch ohne Kassenbon zuruckerstattet, so der Hersteller. 

Nach dem Rückruf wehrt sich ein Lieferant aus Fahlenbach (Landkreis Pfaffenhofen) nun gegen den Vorwurf, er sei die Ursache für die erhöhte Konzentration von Alkaloiden.