Reisgang
"Das ist keck und spekulativ"

Nach Mehl-Rückruf: Scheller-Mühle verweist auf Fahlenbacher Lieferant - der wehrt sich

10.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:33 Uhr
Nach dem Rückruf einer Mehl-Charge vonseiten der Scheller-Mühle in Reisgang geht es nun um die Frage, wer schuld ist. −Foto: dpa/Archiv

Reisgang (dbr) Nach dem Rückruf des Produkts "Roggenmehl Type 1150" hat sich die Scheller-Mühle aus Reisgang auf die Suche nach der Ursache für die erhöhte Konzentration von Alkaloiden gemacht.

Das Unternehmen teilt auf Anfrage mit: "Es hat sich herausgestellt, dass die Alkaloide bereits in dem Produkt des Lieferanten, der Kunstmühle Hofmeir aus Fahlenbach, enthalten waren", so Matthias Glötzner, der die Kommunikation für das Unternehmen übernommen hat. Die Scheller-Mühle habe die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Unternehmen umgehend eingestellt, so Glötzner.

Die Fahlenbacher Mühle allerdings stellt den Sachverhalt anders dar: "Das ist keck und spekulativ", so der für die Mühle tätige Rechtsanwalt Alfred Meyer im Gespräch mit unserer Zeitung. "Es ist noch offen, ob die Ware von der Kunstmühle Hofmair kommt. " Das werde zurzeit geprüft. Genausogut könne es auch sein, dass die Ware von einem anderen Lieferanten komme. Scheller kaufe ja schließlich noch andere Ware. Aufgefallen sei die erhöhte Konzentration der Alkaloide bei einer Untersuchung im Supermarkt, danach sei das Landratsamt informiert worden, das sich mit der Scheller-Mühle in Verbindung gesetzt habe, so Meyer. Die Scheller-Mühle hatte am Montag "aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes" eine Charge Mehlzauber Roggenmehl Type 1150 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Juli 2020 zurückgerufen. In dem Produkt "Roggenmehl Type 1150" sei eine erhöhte Konzentration sogenannter Alkaloide festgestellt worden. "Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst", hieß es. Ein Verzehr könne zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck - und "in seltenen Fällen" zu Halluzinationen führen.

Kunden, die das Mehl gekauft haben, können es in der jeweiligen Verkaufsstätte zurückgeben und erhalten nach Angaben des Herstellers den Kaufpreis zurück. Ein Kassenbon müsse nicht vorgezeigt werden.