Neuburg
Gefängnis wegen gestohlener Zigarettenschachtel?

19-Jähriger hat in der Bewährungszeit Mist gebaut – Jugendschöffengericht will weitere Zeugen hören

29.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:33 Uhr

Neuburg (szs) Wegen einer gestohlenen Schachtel Zigaretten in den Bau wandern? Obwohl die Beute eines 19-jährigen Neuburgers nur einen Wert von fünf Euro hatte, droht ihm eine Jugendstrafe – immerhin stand er unter offener Bewährung, als er mit dem vermeintlichen Diebesgut erwischt wurde.

Weil so viel auf dem Spiel steht, entschied das Jugendschöffengericht gestern, die Verhandlung auszusetzen und weitere Zeugen zu hören.

Schon der Start des Prozesses gegen den arbeitslosen Jugendlichen begann mühsam: Der Neuburger erschien nicht vor Gericht. Seine Pflichtverteidigerin Petra Schleer-Leitmayr, Staatsanwältin Anna-Maria Weiss und Jugendgerichtshelfer Hans Wörl mussten warten. Ans Handy ging der Angeklagte auch nicht. Also wurde er auf Anweisung von Richter Gerhard Ebner von einer Polizeistreife daheim abgeholt und zum Amtsgericht chauffiert. „Ich habe den Termin völlig vergessen“, entschuldigte sich der Neuburger später. Seine Schwester liege im Krankenhaus, da habe er viel um die Ohren.

Das mit dem Vergessen ist bei ihm offenbar so eine Sache. Auch der Diebstahl sei nur aus Versehen passiert, erklärte der 19-Jährige.

Im Oktober vergangenen Jahres kaufte er mit einem Kumpel im Rewe-Markt in der Nördlichen Grünauer Straße ein. Weil der Begleiter an der Kasse auf sich warten ließ, steckte er die Schachtel Zigaretten in seine Jackentasche. Als es später ans Bezahlen ging, legte er eine zweite auf das Rollband. „Die andere Schachtel habe ich einfach vergessen“, erzählte er dem Schöffengericht. „Ich stecke immer alles in die Jackentasche, das ist so eine Angewohnheit“, entgegnete er den ungläubigen Nachfragen des Richters.

Diese Angewohnheit kann ihn teuer zu stehen kommen. Weil er einige Vorstrafen mit sich herumschleppt und zum Tatzeitpunkt unter offener Bewährung stand, droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Sieben Monate Jugendstrafe stehen im Raum.

Ob dieser Brisanz wollte das Schöffengericht die Sache genau wissen, auch wenn es sich um eine scheinbare Lappalie handelt. An einem zweiten Verhandlungstermin sollen weitere Zeugen gehört werden.