Pfaffenhofen
Gebühr für Vereine

Bescheid zu Transparenzregister beachten

19.03.2021 | Stand 22.03.2021, 3:33 Uhr

Pfaffenhofen - Nach Mitteilung des Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement (Kobe) am Landratsamt Pfaffenhofen haben kürzlich mehrere Vereine Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters bekommen.

Geregelt ist die Führung dieses Registers durch das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Geldwäschegesetz (GwG) und der Transparenzregistergebührenverordnung. Die Gebühren werden vom Bundesanzeiger Verlag somit zu Recht erhoben, so das Kobe. Die Gebühr liegt seit 2020 bei 4,80 Euro pro Jahr, für die Gebührenjahre 2017 bis 2019 betrug sie jeweils 2,50 Euro. Zur Verringerung des Aufwandes für Gebührenschuldner und das Transparenzregister wurde die Gebühr für mehrere Gebührenjahre zusammen erhoben, heißt es in der Mitteilung.

Auf Antrag können Vereine aber von der Gebühr befreit werden, wenn sie wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann auf www. transparenzregister. de
gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Es ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit notwendig, so das Landratsamt.

PK