Ingolstadt
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19.05.2011 | Stand 03.12.2020, 2:48 Uhr

Für Schrobenhausener Spargel gilt seit vergangenem Jahr das EU-Logo der "geschützten geographischen Angabe" - Foto: Herbert

Ingolstadt (DK) Die Europäische Union hat beschlossen: Bayerisches Rindfleisch darf nur so heißen, wenn es aus Bayern kommt. Eine Selbstverständlichkeit? Vielleicht, aber eine mit Zertifikat. Seit diesem Frühjahr ist die Bezeichnung "Bayerisches Rindfleisch" eine "geschützte geographische Angabe" und darf ein Siegel tragen, das die Herkunft garantieren soll. Als "wichtigen Teil der regionalen Esskultur und kulinarisches Erbe Bayerns" bezeichnete Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) geschützte Lebensmittel aus Bayern. Dazu zählen Allgäuer Emmentaler und das Mineralwasser Siegsdorfer Petrusquelle, Nürnberger Rostbratwürste, Hopfen aus der Hallertau und Schrobenhausener Spargel.

Das Siegel vergibt die Europäische Union auf Antrag. Es gibt drei verschiedene Güterzeichen. Dafür gelten unterschiedlich strenge Kriterien: Eine "garantiert traditionelle Spezialität" (zum Beispiel Mozzarella) muss nur mit traditionellen Methoden hergestellt werden oder eine traditionelle Zusammensetzung haben – die Herkunft ist unwichtig.

Für das Logo der "geschützten geographischen Angabe" müssen entweder die Zutaten eines Lebensmittels in der Region erzeugt oder verarbeitet werden – oder das Produkt muss dort hergestellt werden.

Für die "geschützte Ursprungsbezeichnung", das strengste Siegel, müssen alle drei Teile des Herstellungsprozesses nach bestimmten Verfahren und innerhalb des festgelegten Gebiets ablaufen. Ein Beispiel: Nürnberger Lebkuchen sind nur als "geschützte geographische Angabe" zugelassen, weil etwa die Gewürze nicht aus Nürnberg kommen. Allgäuer Emmentaler dagegen erfüllt die Kriterien der "geschützten Ursprungsbezeichnung", weil die Milch für den Käse ebenfalls im Allgäu gewonnen und dort verarbeitet wird. Bekannte geschützte geographische Angaben sind etwa Südtiroler Apfel und Schwarzwälder Schinken, geschützte Ursprungsbezeichnungen sind zum Beispiel Parmaschinken und Fetakäse.

Für den Schrobenhausener Spargel hat Peter Strobl, Fachberater im Pfaffenhofener Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Genehmigungsverfahren betreut – es hat zehn Jahre gedauert. Seit 2010 hat der Spargel nun das Siegel, und Strobl ist froh darüber: "Erstens stärkt das die Stellung des Spargels am Markt, zweitens hat man bei Missbrauch eine Handhabe vor Gericht und drittens werden Produkte mit Markenschutz von der EU gefördert." Es gab zum Beispiel Geld für Werbebroschüren und Plakate. Strobl legt Wert darauf, dass man sich für den Schrobenhausener Spargel Qualitätskriterien verordnet hat, an die sich jeder halten muss, wenn er das EU-Siegel tragen will. "Unser Spargel darf nicht länger als 22 Zentimeter sein", sagt Strobl. Der Grund: Das Gemüse wird nach unten immer holziger; je länger die Stange ist, desto größer ist der "Holz-Anteil".

Doch nicht für alle regionalen Spezialitäten ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung interessant. Das Altmühltaler Lamm beispielsweise wird auch in Zukunft kein solches Siegel tragen – warum, erklärt Klaus Amann vom Landschaftspflegeverband Kelheim. "Ein solcher Antrag kostet ziemlich viel Geld und ist ein hoher Aufwand für eine kleine Erzeugergemeinschaft wie wir es sind. Der Zusatznutzen wäre auch zu gering." Der Begriff "Altmühltaler Lamm" ist trotzdem geschützt: als Marke beim Patentamt. Außerdem ist das Gebiet, aus dem das Lammfleisch stammen darf, durch den Naturpark Altmühltal sehr kleinräumig definiert; "dadurch allein hat die Marke einen gewissen Schutz", sagt Amann.

Das Altmühltaler Lamm wird also auch in Zukunft ohne EU-Siegel vermarktet – dafür aber vielleicht Abensberger Spargel, Münchner Weißwurstsenf, Bayerische Brezn oder Schwäbische Spätzle. Ihre Antragsverfahren laufen derzeit.