Regensburg
Fünf Jahre Haft für 41-Jährigen

17.08.2018 | Stand 23.09.2023, 4:25 Uhr

Regensburg (DK) Das Landgericht Regensburg hat einen 41-jährigen Finanzmakler zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und die Unterbringung in einer Entzugsklinik verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der Mann seine damalige Lebensgefährtin nach einem Streit im November 2017 in seiner Wohnung eingesperrt, brutal geschlagen und anschließend vergewaltigt hatte. Erst in den frühen Morgenstunden gelang es der Frau, die Wohnung zu verlassen. Sie ging zur Polizei, Ärzte fanden massive Verletzungen bei ihr.

Nach der Verhaftung des Regensburgers fand die Polizei zudem ein Bild seiner damals zweijährigen Tochter auf dem Computer, das sie nackt und sexuell aufreizend zeigte. Dieser Vorwurf wurde allerdings nach Paragraph 154 der Strafprozessordnung eingestellt, nachdem die zu erwartende Strafe für diese Tat im Vergleich zu den weiteren Vorwürfen zu vernachlässigen sei. Während des Prozesses wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Begründet wurde das damit, dass auch über die Sexualpraktiken des früheren Paares gesprochen werden musste. Die Verteidiger des 41-Jährigen hatten ins Feld geführt, dass das Paar eine Beziehung geführt habe, in der Fesselspiele und Gewalt Teil gewesen seien.

Die Anwälte, der Staatsanwalt und die verhandelnde Kammer hatten sich vor dem Urteil auf ein Strafmaß geeinigt, wenn der Angeklagte die Taten einräumt und dafür dem Vergewaltigungsopfer eine Aussage erspart. Statt der anberaumten sieben Verhandlungstage fand der Prozess daher schon nach zwei Verhandlungstagen ein Ende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Christian Eckl