Jachenhausen
Freiheitsstrafen für Sozialbetrug

Firmenchefs waren an Sanierung des Schulhauses in Jachenhausen beteiligt

05.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:43 Uhr

Jachenhausen/Regensburg (DK) Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ist ein Unternehmer verurteilt worden, der unter anderem das alte Schulhaus in Jachenhausen saniert hat. Das Landgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige in 44 Fällen Arbeitslohn veruntreut hat.

Noch härter erwischte es den 57-jährigen Vater des Jungunternehmers. Den Chef einer Neutraublinger Trockenbaufirma verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg unter dem Vorsitz von Richterin Elke Escher wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 57 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Damit blieb das Gericht im unteren Rahmen der zwischen den Prozessbeteiligten getroffenen Absprache.

Wie berichtet, hatten die Angeklagten teils gemeinsam, teils allein seit dem Jahr 2011 ein florierendes Trockenbau-Unternehmen betrieben. Der Senior unterhielt zudem in Bremen eine Einzelfirma in dieser Branche. Der Junior hatte das alte Dorfschulhaus in Jachenhausen gekauft und mit eigenen Mitarbeitern aufwendig saniert. Allerdings gab es auch dort im Mai eine Razzia von Polizei und Zollamt. Die Behörden suchten nach Scheinselbstständigen, Schwarzarbeitern und Bauhelfern, für die der Arbeitgeber keine Sozialabgaben abführte.

Nach den Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung hatten die Angeklagten ab Mai 2011 zehn und mehr Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet, wodurch sie gerade bei öffentlichen Ausschreibungen einen beachtlichen Wettbewerbsvorsprung hatten. Der Schaden bei den Sozialversicherungsträgern summierte sich bis zum Sommer 2013 auf insgesamt 562 896 Euro.

Sogar als den Angeklagten bekannt wurde, dass wegen der Sozialbetrügereien bereits Ermittlungen gegen sie laufen, machten sie mit ihrem gesetzeswidrigen Tun weiter. Der Senior gründete im August 2013 einfach eine neue Trockenbau GmbH. Auch bei dieser entstand innerhalb nur eines Jahres ein weiterer Schaden von rund 160 000 Euro. Weiter warf die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vor, die Sozialkasse der Bauwirtschaft um über 200 000 Euro betrogen zu haben. Dieser Vorwurf wurde im Zuge der unter den Prozessbeteiligten getroffenen Absprache jedoch vorläufig eingestellt.

Beim Strafmaß kamen Vater und Sohn deren Geständnisse zugute. Hierdurch blieb dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Auch verkannte die Strafkammer nicht, dass die Initiative vom Senior ausgegangen war. Zugunsten des Juniors werteten die Richter auch, dass dieser strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war.

Dem Senior hingegen, der mit mehreren und teils einschlägigen Vorstrafen belastet ist, attestierte Richterin Elke Escher in ihrer mündlichen Urteilsbegründung „Unverfrorenheit“, da er trotz laufender Ermittlungen einfach weitergemacht habe. Beide Angeklagte sitzen wegen Fluchtgefahr seit Ende Mai in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle bleiben bestehen. Zudem laufen gegen die Verurteilten weitere Ermittlungen wegen Untreue und Steuerhinterziehung.