Fiskus - Zum Jahresende Steuern sparen

25.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Bald beginnt die besinnliche Weihnachtszeit - eine Zeit, in der sich noch viel Steuern sparen lässt. Hier die wichtigsten Tipps zum Steuern senken:

An der Lohnsteuerklasse feilen
Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer sollten bis zum Jahresende checken, ob ihre Lohnsteuerklassen noch günstig verteilt sind. Die "Kombination IV/IV" bringt dann den geringsten monatlichen Lohnsteuerabzug, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Die Steuerklassen-Kombination "IV/IV plus Faktor" ist noch vergleichsweise neu und hat sich daher noch nicht so weit herumgesprochen. Sie sorgt aber dafür, dass der laufende Lohnsteuerabzug ziemlich genau der tatsächlichen Steuerschuld beider Partner entspricht. Größere Überraschungen ? vor allem ärgerliche Nachzahlungen ? lassen sich so vermeiden.

Bei größeren Lohnunterschieden ist die "Kombination III/V" in der Regel für Sie vorteilhaft. Zu beachten ist allerdings, warnt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), dass sich bei dieser Steuerklassenkombination häufig Nachzahlungen ergeben. Falls einer der Partner im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit rechnet, kann er durch eine günstigere Steuerklasse seine Lohnersatzleistungen erhöhen. Entscheidend ist die Steuerklasse, die zu Jahresbeginn gilt. Deshalb müssen Sie noch vor Januar den Wechsel vollziehen.

Alleinerziehenden steht die Steuerklasse II zu. Wenn jedoch zum Haushalt ein neuer Partner oder andere erwachsene Personen gehören, entfällt die Steuerklasse II. Umgekehrt sollten sich Alleinerziehende, die bisher die Steuerklasse I hatten, nach dem Auszug solcher Personen die Vorteile der Steuerklasse II sichern.

Neubeantragung von Steuerfreibeträgen

Wer höhere Werbungskosten geltend machen kann, Sonderausgaben (zum Beispiel Unterhaltszahlungen für den oder die Ex) oder außergewöhnliche Belastungen oder andere abzugsfähigen Aufwendungen bei der Steuer ansetzen möchte, kann sich Freibeträge eintragen lassen. So streichen Sie noch während des Jahres mehr Netto ein.

Bislang mussten die Freibeträge aber in den meisten Fällen jährlich beantragt werden ? Ausnahmen waren Kinderfreibeträge und Behinderten-Pauschbeträge. Nun gibt es Erleichterungen: Seit dem 1. Oktober 2015 dürfen Sie als Arbeitnehmer Freibeträge für zwei Jahre im Voraus beim zuständigen Finanzamt beantragen. Noch bis zum 30. November können Sie außerdem auch noch über einen "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" Freibeträge für das laufende Jahr eintragen - so werden Ihnen im Dezember deutlich weniger Steuern abgezogen ? und die Weihnachtsgeschenke lassen sich besser finanzieren.

Ausgaben sinnvoll planen
Arbeitnehmer sollten sich jetzt überlegen, ob sich Zahlungen für Arbeitsmittel, Fortbildung oder andere Werbungskosten noch dieses Jahr oder erst 2016 steuerlich günstiger für sie auswirken. Daumenregel: Wer 2015 deutlich mehr verdienen wird als 2016, sollte die Ausgaben möglichst vorziehen ? ist es anders herum, sollte man sie aufs nächste Jahr verschieben.

"Arbeitnehmer sollten dabei auch auf den jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro achten", rät der NVL. Nur höhere Werbungskosten sorgen für Zusatzentlastung. Durch Vorziehen oder Verschieben von Werbungskosten über den Jahreswechsel lässt sich manchmal der Arbeitnehmerpauschbetrag überschreiten - wenigstens in einem Jahr.

Es kann auch zweckmäßig sein, wenn Sie Ihre Krankheitskosten in einem der beiden Jahre bündeln. Der Fiskus beteiligt sich erst oberhalb der sogenannten "zumutbaren Belastung" an Krankheitskosten. Der zumutbare Eigenanteil beträgt für Sie je nach Einkommen und Familienstand zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte. Wer die Zahlung für eine teure Zahnbehandlung oder eine große Medikamentenbestellung vorzieht oder verschiebt, kann diese Hürde leichter nehmen.

Für Handwerkerleistungen im Haushalt lassen sich pro Jahr bis zu 6.000 Euro geltend machen. Wird eine Reparatur noch in diesem Jahr durchgeführt und bezahlt, können Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer Ihre Steuerschuld für 2015 um bis zu 1.200 Euro (6.000 mal 20 Prozent) verringern. Nächstes Jahr steht derselbe Betrag erneut zur Verfügung. Auch kann beispielsweise eine Anzahlung für Malerarbeiten, die erst 2016 erfolgen, die Steuerschuld für 2015 verringern, wenn die erste Rate vor Neujahr überwiesen wird.

Stichtage kennen
Nur bis zum 15. Dezember können Sie bei Ihren Banken eine Verlustbescheinigung für Ihre Wertpapierdepots beantragen. Das ist dann sinnvoll, wenn man mehrere Depots bei mehreren Banken führt und Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei der anderen Bank verrechnen möchte. Diese Verrechnung funktioniert allerdings nur über die jährliche Steuererklärung. Keine Sorge: Wenn Sie den Termin verpassen, verschenken Sie nichts ? die Bank schreibt ihre Verlustverrechnungstöpfe dann einfach 2015 fort und verrechnet die Verluste mit künftigen Gewinnen oder Zinsen und Dividenden.

Mit einem Riester-Vertrag lässt sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufbauen, und Gutverdiener profitieren von Steuervorteilern. Um maximal zu profitieren, zahlen Sie als Lediger vier Prozent des letztjährigen Bruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Grundzulage (154 Euro) und etwaiger Kinderzulagen (pro Kind 185 Euro, für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro) auf den Vertrag. Bis zu 2 100 Euro an Einzahlungen staatlich gefördert. Wenn Sie noch keinen Vertrag haben und die Summe noch bis Silvester auf einen Schlag einzahlen, können Sie von der Förderung profitieren. Wichtig: Wer bereits einen Vertrag bespart, sollte unbedingt darauf achten, sich die staatlichen Zulagen nicht durch die Lappen gehen zu lassen: Bis Ende 2015 müssen Sie die Zulagen für 2013 beantragt haben, sonst verfällt Ihr Anspruch.

Steuer-ID auf Freistellungsaufträgen und beim Kindergeld
Ihre Freistellungsaufträge bei Ihrer Bank sollten Sie ebenfalls noch bis Jahresende gegenchecken, damit Sie 2016 den Sparerpauschbetrag von 801 / 1602 Euro (Ledige / Verheiratete) sinnvoll verteilen und möglichst ausschöpfen können. Wichtig: Ab Januar 2016 verlieren Freisteller ohne Angabe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer ihre Wirksamkeit ? Banken würden dann ab dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer plus Soli-Zuschlag abziehen. Freisteller, die seit 2011 erteilt wurden, haben bereits die Steuer-ID vermerkt, ältere Aufträge verlieren dagegen mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit.

Tipp: Auch die Kindergeldkassen benötigen ab 2016 die Steuer- ID des Elternteils, der Kindergeld bezieht, und des Kindes. Die in sozialen Netzwerken verbreitete Sorge, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, wenn bis 1.1.2016 die ID nicht den Familienkassen vorliegt, ist aber unbegründet. Durch automatischen Datenabgleich liegen den örtlichen Familienkassen das Gros der Steuer-IDs vor ? falls nein, werden die Kindergeldberechtigten im Lauf des Jahres 2016 von den Familienkassen kontaktiert. Das Kindergeld wird trotzdem erst einmal weitergezahlt.

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