Neuburg
Fatale Nacktbilder einer 13-Jährigen

26-jähriger Neuburger muss sich nach Handychat wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten

24.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:18 Uhr

Neuburg (szs) Eine 13-Jährige aus Nordrhein-Westfalen hat im Online-Chat mit 15 Männern geflirtet und ihnen via Handy explizite Pornobilder von sich geschickt. Darunter auch ein Neuburger. Der muss sich nun vor dem hiesigen Jugendschöffengericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.

Der Angeklagte behauptet, das Mädchen habe sich als 17-Jährige ausgegeben. Der Ausgang des Verfahrens hängt nun von der Aussage der heute 15-Jährigen ab.

Jugendrichter Gerhard Ebner lieferte eine juristische Einordnung des Falles. Das Mädchen stand zum Tatzeitpunkt kurz vor ihrem 14. Geburtstag. "Zwei Monate später und die ganze Geschichte würde in Straflosigkeit aufgehen." Doch damals handelte es sich laut Gesetz um ein Kind. Wenn dem Neuburger also nachweisbar ist, dass er das Mädchen "dazu aufgefordert hat, von sich pornografische Bilder zu senden", wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lisa Kuhn, aus der Anklageschrift verlas, fällt das unter sexuellen Kindesmissbrauch - wenn auch in einem minder schweren Fall.

"Ich war damals von meiner jetzigen Frau getrennt und habe versucht, mich im Internet mit anderen Frauen abzulenken", erzählte der Neuburger vor Gericht. So habe er die Chatpartnerin kennengelernt. Sie habe irgendwann gefragt, ob sie ihm Bilder von sich schicken solle. "Ich bin darauf eingegangen", gab der Angeklagte zu - beteuerte jedoch, sie nie zu pornografischen Aufnahmen angestichelt zu haben. "Sie hat gesagt, dass sie 17 sei." Der Flirt zog sich von Ende 2015 bis Anfang 2016. Dann erst habe die Unbekannte plötzlich ihr wahres Alter preisgegeben. "Ab dem Zeitraum, wo ich wusste, dass sie 13 ist, gab es keinen Kontakt mehr", betonte der Neuburger, der bald Vater wird. "Ich war geschockt und habe sie sofort blockiert."

Erst Monate später flog die ganze Sache offenbar in Nordrhein-Westfalen auf. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des Neuburgers, stellte das Handy sicher. Hinweise auf Altersangaben fehlen im Chatverlauf jedoch. "Mein Mandant hat kein Interesse daran, auch aufgrund seiner familiären Situation, ein Fass aufzumachen", sagte Verteidiger Robert Schindler. Auch wolle man dem Mädchen eine Aussage ersparen. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen ab. Die Jugendliche wird aussagen müssen.