Familienerholung - Rotstift für Zuschüsse

14.02.2011 | Stand 03.12.2020, 3:09 Uhr

Für Familien ist es ein herber Schlag: In insgesamt sieben Bundesländern gibt es keinen Zuschuss mehr zur Familienerholung – Schleswig-Holstein, Sachsen und Hamburg sind aktuell seit Jahresbeginn hinzugekommen und haben die finanzielle Unterstützung abgeschafft.

Für viele Familien, die knapp bei Kasse sind, war die Kostenbeteiligung am Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte die einzige Möglichkeit, eine zeitlang im Jahr auszuspannen. Nachdem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen schon seit längerem keine Zuschüsse mehr gewähren, hat auch Sachsen-Anhalt 2010 den Rotstift angesetzt. Alternativen gibt es für die Familien kaum.

Ich rate den betroffenen Familien, sich bei den örtlichen Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege Hilfe zu holen, sagt Karin Germer, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung in Berlin. Manchmal kennen die Kollegen vor Ort noch Auswege. Manche Familienferienstätten haben auch eigene kleine Stiftungen, die zum Teil einzelnen Familien helfen. Über eine Förderung wird aber immer im Einzelfall entschieden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Einzelne Förderungen gibt es weiterhin

So fördert beispielsweise das Familienerholungswerk der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Baden-Württemberg eine Familienerholung durch die kirchliche Stiftung "Lebensraum für die Familie". Voraussetzung ist, dass die Familien aus dem Bundesland stammen und Urlaub in einer der drei Familienferienstätten des Familienerholungswerks machen (www.familienerholungswerk.de). Eine weitere Möglichkeit ist die Stiftung Evangelische Familienerholung in Berlin, die jährlich allerdings nur rund 25 Familien helfen kann (www.stiftung-Familienerholung.de). Ein Angebot gilt bundesweit.

Die Zukunft der Familienferienstätten steht auf tönernen Füßen, sagt Germer. Der Bedarf der Familien sei dabei ungebrochen. In anderen Bundesländern haben es Familien besser: Hier können Familien in besonderen Lebenssituationen (kinderreiche Familien, ein behindertes Kind, alleinerziehender Elternteil, knappes Finanzbudget) einen Zuschuss zu einem Familienurlaub beantragen. Voraussetzung ist ein Erholungsaufenthalt in einer gemeinnützigen Erholungsstätte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung hat die Zuschussbedingungen der einzelnen Bundesländer auf ihrer Homepage und in ihrem Katalog zusammengefasst (www.urlaub-mit-der-familie.de; Katalog gegen Einsendung eines frankierten - 1,45 Euro - und adressierten DIN-A4-Umschlags an: Evangelische Familienerholung im Diakonischen Werk der EKD e.V., Reichensteiner Weg 24, 14195 Berlin).