Eichstätt
Fahrtkosten beantragen

05.07.2020 | Stand 02.12.2020, 11:02 Uhr

Eichstätt - Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fach- und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2019/20 entstandenen Fahrtkosten beantragen können.

Erstattungsleistungen können vom Landratsamt grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2019/20 für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben oder die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, oder bei Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigste Fahrkartenkäufe) werden dann voll erstattet.

Die entsprechenden Erstattungsanträge müssen spätestens bis zum 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Eichstätt eingegangen sein. Der Antrag ist im Internet unter www. landkreis-eichstaett. de abrufbar.

Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, kann sich unter den Telefonnummern (08421) 70-262 und 70-341 direkt im Landratsamt melden.

EK