Nassenfels
Es bleibt beim Standort

Der neu gewählte Gemeinderat bestätigt das Vorhaben des FC Nassenfels

25.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:17 Uhr
In der Wolkertshofener Johanniskapelle hängt die Decke durch. In der Bürgerversammlung im Oktober 2019 wurde neben zahlreichen anderen Punkten hierauf hingewiesen. Bürgermeister Thomas Hollinger hat alle offenen Punkte aus den Versammlungen in den drei Ortsteilen dem neuen Gremium auf die Tagesordnung gesetzt und gemeinsam mit den Räten das weitere Vorgehen festgelegt. −Foto: Funk

Nassenfels - Der neu gewählte Nassenfelser Marktrat hat sich gleich in seiner ersten regulären Sitzung mit dem Vorhaben eines Standortwechsels des FC Nassenfels beschäftigt und dabei das bisherige Vorgehen mit lediglich zwei Gegenstimmen bestätigt.

Gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes informierte Bürgermeister Thomas Hollinger über den aktuellen Sachstand: Seit der Sitzung am 22. April wurden die möglichen kommunalen Fördermöglichkeiten abgeklärt. Demnach sind Gemeinschaftshäuser mit bis zu 200000 Euro förderfähig.

Hierzu sind gewisse Voraussetzungen einzuhalten. Beispielsweise soll eine generationsübergreifende Nutzung oder auch eine grundsätzliche Verbesserung des Angebots für die Bevölkerung erzielt werden. Ähnliche Projekte wurden bereits bezuschusst, so die Aussage aus dem Amt für ländliche Entwicklung.

Vonseiten der Standortkritiker wurde im Nachgang der letzten Sitzung ein Schreiben eingereicht, in dem zwei Alternativen ins Spiel gebracht wurden. Zum einen die Verlagerung in den Westen des Ortes oberhalb der Speckmühle, die zweite Option im Norden des Gewerbegebiets. Diese beiden Alternativen nahmen Bürgermeister Hollinger und der Dritte Bürgermeister Daniel Crusius mit ins Landratsamt Eichstätt, um von den zuständigen Behörden diese Standorte bewerten zu lassen. Die Besprechung fand am 12. Mai 2020 statt.

Baurechtlich, so informierte Hollinger das Gremium über das Ergebnis dieses Termins, sei hier kein Unterschied zum ursprünglichen Plan vorhanden; alle drei Standorte liegen im Außenbereich. Sollte eine Vergrößerung des bestehenden Gewerbegebiets irgendwann im Raum stehen, so sei die einzige Möglichkeit, dies in Richtung Norden durchzuführen. Ein Sportgelände würde diese Option zunichtemachen. Der Standort im Westen des Ortes habe ebenfalls große Hindernisse: Zum einen wären dort die Sportplätze näher an einer Wohnbebauung als am aktuell vorgesehenen Standort, und zum anderen sei die Fläche dort aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen zur Staatsstraße zu gering, um zwei Sportplätze und ein Gemeinschaftshaus unterzubringen.

Das wesentlichste Kriterium, das gegen beide Alternativstandorte spricht, ist das Gelände an sich: Aufgrund der Hanglage müsste an beiden Standorten bis zu acht Meter Oberflächenabtrag durchgeführt werden. Eine grobe Hochrechnung ergab, dass mit mindestens 30000 Kubikmetern Erdbewegung und den dazugehörigen Zusatzkosten im sechsstelligen Bereich gerechnet werden muss. Zusammenfassend stellte Hollinger fest, dass sich keine wesentlichen Änderungen seit dem 22. April 2020 ergaben hätten.

Nach intensiver Diskussion, in der früher bereits diskutierte Fragen erneut angesprochen wurden, stellte das Gremium - mit zwei Gegenstimmen - fest, dass die neuen Erkenntnisse die bisherigen Entscheidungen bestätigten.

Weiter beschäftigte sich der Marktrat mit dem Kindergartenbus. Dabei handele es sich nicht um eine gesetzliche Verpflichtung, sondern um eine freiwillige Leistung der Kommune, die pro Jahr mit knapp 10000 Euro bezuschusst wird. Von Seiten des Landratsamtes ist für solche Zuschüsse eine regelmäßige Beschlussfassung gefordert. Das Gremium bestätigte einstimmig, dass der Kindergartenbus auch künftig eingesetzt werden soll; lediglich die berechneten Kosten wurden angepasst: Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 sollen pro Kind 25 Euro (bisher 20 Euro) in Rechnung gestellt werden. Für Geschwisterkinder, die bislang gebührenfrei mitgenommen wurden, werden nun zehn Euro in Rechnung gestellt. Das Angebot gilt - wie bisher - ab einer Mindestgrenze von fünf Kindern. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass für ganze Monate, in denen der Bus aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt wurde - also April und voraussichtlich Mai - die Elternbeiträge zurückerstattet werden.

Auch über zahlreiche Bauangelegenheiten hatte der Marktrat zu entscheiden: Bei einem Sechs-Familien-Haus mit einer Einliegerwohnung inklusive der dazugehörigen sechs Garagen und acht Stellplätzen in Wolkertshofen direkt im Norden des neuen Friedhofs hatte das Gremium deutliche Bedenken. Zum einen ist vorgesehen, dass einige Parkplätze über den öffentlichen Multifunktionsstreifen befahren werden sollen. Hier stellte das Gremium klar, dass die Zufahrt über das eigene Grundstück zu erfolgen hat. Die größere Herausforderung stellt zum anderen der benachbarte landwirtschaftliche Betrieb mit Viehhaltung dar. Bei der Ausweisung des Wohngebietes "Gartenäcker" wurde vor Jahren deshalb ein 50-Meter-Abstand der Wohnbebauung festgelegt, um dieser Herausforderung zu begegnen. Das beabsichtigte Wohnhaus soll nun jedoch mit nur zehn Meter Abstand zum Jungviehstall errichtet werden. Hier meldete der Marktrat deutliche Bedenken an. Wichtig sei dem Gremium, dass der Betrieb durch die Errichtung des Mehrfamilienhauses keinerlei Beeinträchtigungen erfahren soll.

Einem Anbau eines Wintergartens in der Dorfstraße, bei dem bereits alle Nachbarn zugestimmt haben, stimmte das Gremium ebenfalls einstimmig zu. Weiter erhielt ein Antrag auf die Errichtung von zwei Doppelhaushälften in Meilenhofen die einstimmige Zustimmung. Hierfür war eine Bestätigung der Überschreitung der Grundflächenzahl erforderlich. Im Bebauungsplan sind 0,3 vorgesehen. In diesem Fall war eine Befreiung auf 0,5 beantragt. Zwar seien in diesem Baugebiet bereits Befreiungen hinsichtlich der Grundflächenzahl vorhanden; allerdings noch nicht in diesem Maße.

EK