Neuburg
Erst Kennzeichen, dann Benzin gestohlen

Zwei Tankbetrüger am Amtsgericht Neuburg verurteilt

28.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:18 Uhr

Neuburg (DK) Gut drei Wochen funktionierte der Plan zweier Tankbetrüger wunderbar – bis sie wegen einer Alkoholfahrt erwischt wurden. Gestern mussten sich die polnischen Staatsbürger wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Tankbetruges vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten.

Der Ältere von ihnen, ein 44-Jähriger, muss für insgesamt ein Jahr und einen Monat ins Gefängnis. Der andere, ein 25-Jähriger, erhielt das gleiche Strafmaß – wenn auch zur Bewährung ausgesetzt.

Den Beiden wurde von Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle vorgeworfen, von fünf Autos die Kennzeichen gestohlen zu haben – meist in Ingolstadt. Diese schraubten sie anschließend an das Auto der Mutter eines der beiden und fuhren damit zum Tanken. Insgesamt befüllten sie den Wagen sechsmal mit Benzin im Wert von jeweils 70 bis 80 Euro an Tankstellen in Neuburg, Ingolstadt, Schweitenkirchen und an der A 9. „Mit den gestohlenen Kennzeichen sollten die Tankstellenbetreiber und die ermittelnden Organe getäuscht werden“, so Oberstaatsanwalt Herrle.

Die erste Tat begingen die Beiden am 11. April dieses Jahres. In der Folge startete die Polizei mit ihren Ermittlungen. Zum Verhängnis wurde den Polen jedoch, dass der 25-Jährige nach einem tiefen Blick ins Glas am 7. Mai in sein Auto stieg und durch Neuburg fuhr. Auf der Südumgehung geriet er schließlich in den Gegenverkehr und steuerte auf den Wagen einer Frau zu. Der Vorfall endete glimpflich. Beim 25-Jährigen wurde ein Wert von 1,71 Promille festgestellt, die Tankbetrüger flogen auf.

Gestern erklärten sie sich vor Richterin Susanne Bekk – streng bewacht von mehreren Beamten der Polizei. Die angeklagten Männer legten sofort Geständnisse ab und beteuerten, dass es ihnen leid tue. Der Jüngere sagte, er habe seine Schwester beim Studium in Polen unterstützen wollen und sei deshalb nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten. Jedoch müsse er jeden Tag sehr weit pendeln. Daher habe er Benzin stehlen müssen.

Nach der Alkoholfahrt gefragt, wurde er ruhiger: „Ich habe keine Erklärung dafür“, sagte er. Er würde sonst nicht trinken und schon gar nicht betrunken Auto fahren. Richterin Bekk konterte und verlas daraufhin einen Eintrag des Bundeszentralregisters, wonach der Mann bereits vor zwei Jahren alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt wurde.

Auch der Auszug des zweiten Angeklagten wurde verlesen. Susanne Bekk musste 19 Vorstrafen vortragen, die der 44-Jährige allerdings allesamt in Polen erhalten hatte. Darunter Diebstähle, Körperverletzungen und Einbrüche.

Die Staatsanwaltschaft forderte letztlich für beide Männer Strafen in Höhe von einem Jahr und drei Monaten. Aufgrund der Fülle an Vorstrafen sah Herrle keine Chance, die Strafe des Älteren noch zur Bewährung auszusetzen. Verteidiger Wolfgang Kleßinger sagte noch, dass die Geständnisse nicht hoch genug einzuschätzen seien, da auf den Beweisfotos von den Tankstellen keiner der beiden eindeutig zu erkennen sei. „Die reichen eigentlich nicht aus“, so sein Fazit.

Es half nichts. Richterin Bekk verurteilte die Männer zu 13 Monaten Haft. Der 25-Jährige darf sich wenigstens bewähren – sein Führerschein aber ist für 14 Monate weg.