Neuburg
Erst gegrillt, dann geprügelt

26.08.2013 | Stand 02.12.2020, 23:44 Uhr

Neuburg (rgf) Erst wurde gemütlich gegrillt, dann flogen die Fäuste: Mit einer Platzwunde am Kopf und einer gebrochenen Nase endete für einen 32-Jährigen im südlichen Landkreis Pfaffenhofen ein lauer Sommerabend im Juli. Er war mit seiner Partnerin und deren Bruder in Streit geraten.

Gestern kam der Fall im Neuburger Amtsgericht zum Aufruf.

Der Angeklagte, ein 34-jähriger Gärtner ohne festen Wohnsitz in Deutschland, saß seit dem Vorfall in Neuburg in Untersuchungshaft. Richterin Celina Nappenbach verurteilte ihn zu 44 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro. Diese Strafe wird mit der Zeit im Gefängnis verrechnet, der 34-Jährige ist demnach inzwischen wieder auf freiem Fuß.

„Ein netter Abend“ sei es gewesen, war im Laufe der Verhandlung zu erfahren. Erst mit dem Besuch zweier Bekannter habe sich die Stimmung geändert. „Wir wollten in die Disko fahren“, erinnerte sich der Geschädigte vor Gericht. Ein Plan, mit dem sich dessen Partnerin nicht anfreunden konnte. „In der Küche haben wir dann gestritten“, berichtete der 32-Jährige. Irgendwann sei dann der Bruder der Freundin in der Küche gestanden. Ohne etwas zu sagen, habe dieser losgeprügelt.

Der Angeklagte schilderte die Auseinandersetzung anders. Der 32-Jährige habe seine Schwester nicht nur angeschrien, sondern sie auch geschlagen – und das nicht zum ersten Mal. Da habe er eingreifen und helfen wollen. Der tatsächliche Ablauf konnte nicht geklärt werden: Die Frau war nicht zur Verhandlung erschienen. Sie war ebenfalls angeklagt, sie soll ihren Lebensgefährten im Laufe der Rangelei mehrere Male gebissen haben. Ihr Fall wird an einem anderen Termin verhandelt.

Dass es zwischen den Männern zu einer Schlägerei gekommen war, bestritt weder der Angeklagte noch der Geschädigte. Dieser zeigte sich etwas verwundert, dass es so viele Nachfragen zu der Prügelei gab: „Wenn sich zwei Männer schlagen, ist einmal der eine oben, dann der andere. Das ist eben so bei einer Schlägerei.“

Die Richterin sowie Anklagevertreter Franz Burger und Verteidiger Jörg Gragert waren sich einig: Der Angeklagte „ist über das Ziel hinaus geschossen“. Es gebe andere Wege als Faustschläge, um einen Streit zu klären. Die Zeit in der Untersuchungshaft sei allerdings Strafe genug gewesen; der 34-Jährige ist jetzt wieder ein freier Mann.