Ingolstadt
Erleichterung bei der Tafel

Der Fiskus verzichtet auf Steuern für Lebensmittelspenden

22.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:55 Uhr

Gutes von gestern: Die Auszubildende Katharina Mooseder packt in der Bäckerei Heiglbeck regelmäßig Backwaren für die Tafel ein. Sie kommen Bedürftigen zugute. Bund und Länder haben sich nun auf eine steuerrechtliche Regelung geeinigt - Foto: Rössle

Ingolstadt (DK) Aufatmen bei der Ingolstädter Tafel: Die Spender müssen ihre Gaben auch weiterhin nicht versteuern. Damit hat der Fiskus den Bitten der deutschen Tafeln entsprochen und für juristische Klarheit gesorgt.

Die Sorgen bei der Ingolstädter Tafel waren groß, als im Juli ein sächsischer Bäcker wegen seiner Spenden an eine Tafel Post vom Finanzamt bekam und Steuern in Höhe von 5000 Euro nachzahlen musste. Schließlich sind auch in Ingolstadt rund 1500 Menschen von den Abgaben der regionalen Unternehmen abhängig. Was nicht mehr verkauft werden kann – etwa weil das Mindesthaltbarkeitsdatum fast erreicht ist – aber noch in einwandfreiem Zustand ist, verschenken Metzger, Bäcker und Supermärkte an die gemeinnützige Tafel. Die gibt die Spenden an Bedürftige weiter.

Wenn dafür Steuern fällig werden, befürchtete man bei den Tafeln, potenzielle Spender zu verlieren. „Die Nachricht hat sich damals wie ein Lauffeuer unter den Tafeln verbreitet, es war eine Nervosität an allen Fronten zu spüren“, berichtet Sibylle Hertel von der Ingolstädter Tafel. Sie habe sogar von anderen Tafeln gehört, bei denen sich die Bäcker die Umsatzsteuer von den Tafeln erstatten lassen wollten.

So weit ist es in Ingolstadt nicht gekommen. Die Unterstützer hätten sich grundsätzlich nicht verunsichern lassen. „Keiner ist abgesprungen!“ Besonders der Bundestagsabgeordnete Reinhard Brandl (CSU) habe sich auf Bitte der Tafel dafür eingesetzt, die juristische Lage so schnell wie möglich zu klären, betont Hertel.

Bund und Länder haben sich jetzt auf eine Regelung zugunsten der Spender geeinigt. Künftig soll keine Steuer auf Spenden von Lebensmitteln erhoben werden, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen. Voraussetzung ist, dass keine Spendenquittung ausgestellt wird und der Spender dadurch keine steuerlichen Vorteile geltend machen kann. Das würde den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

„Wir sind natürlich erleichtert, dass wir nicht mehr im juristisch luftleeren Raum hängen“, sagt Eugen Kloos von der Bäckerei Heiglbeck aus Reichertshofen, der ein langjähriger Unterstützer der Ingolstädter Tafel ist. „Wir haben aber trotzdem weiter unsere Waren ohne Spendenquittung abgegeben, weshalb wir uns auch keine ernsthaften Sorgen gemacht haben.“

Ein kleiner Haken bleibt dennoch: Im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen heißt es, dass die Regelung „in allen offenen Fällen anzuwenden“ sei. Wer früher gespendet hat, könnte also theoretisch noch vom Fiskus belangt werden. „Dieses Restrisiko gehen wir ein“, stellt Kloos klar.