Erbschaftsteuer - Österreich verzichtet

07.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:42 Uhr

Zum 1. August 2008 hat die Alpenrepublik die Erbschaftsteuer abgeschafft und damit das Nebeneinander verschiedener Erbschaftsteuerregeln auf eine einfache Art gelöst. Kritiker des deutschen Steuersystems fordern bereits, sich an diesem Vorbild zu orientieren. Für Deutsche kann diese Neuregelung ebenfalls Auswirkungen haben.

Der Grund für die Abschaffung der Steuer war der gleiche wie in Deutschland: Auch in Österreich hatte das Verfassungsgericht die Unvereinbarkeit der verschiedenen Steuerregeln in Erbfragen bemängelt. Immobilien wurden bislang weniger stark besteuert als andere Wertanlagen – das sei verfassungswidrig.Freiwillig haben sich die Regierungsparteien aber nicht auf die Abschaffung der Steuer geeinigt. Ähnlich wie in Deutschland wurde lange um eine Reform der Erbschaftsteuer gerungen – allerdings ohne Ergebnis. Da sich beide Volksparteien nicht auf eine Neuregelung einigen konnten, lief die bisherige Regelung Ende Juli 2008 ersatzlos aus. Dieses Datum hatte das Verfassungsgericht als Frist Gesetz. Damit besitzt Österreich nun keine Besteuerungsgrundlage für Erbsachen mehr.


Ob deutsche Bürger von der Steuerdiaspora im Nachbarland profitieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist gleichzeitig das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer von deutscher Seite aus gekündigt worden. Damit kann in Österreich vorhandenes Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der am Vermögensübertrag Beteiligten als Inländer gilt, etwa weil er einen Wohnsitz in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort hier ist. Als Inländer gelten aber auch deutsche Staatsbürger, die nicht länger als fünf Jahre dauerhaft im Ausland leben. Trifft einer dieser Fälle zu, unterliegt das gesamte Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer.