Energie - Strom fließt auch bei Pleite des Anbieters

20.11.2007 | Stand 03.12.2020, 6:20 Uhr

Im ersten Halbjahr 2007 haben ca. 520.000 Haushaltskunden bei Strom den Anbieter gewechselt. „Dies sind gute Nachrichten für den sich intensivierenden Wettbewerb und für die Wirksamkeit der von uns umgesetzten Maßnahmen", sagt der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Doch trotz großer Sparchancen am Markt handelt es sich bei den Umsteigern um eine Minderheit. Der Aufwand, den Stromversorger zu wechseln, ist wie beim Wechsel der Autoversicherung minimal. Ein Brief an den neuen Billigversorger genügt – schon ist der Umstieg in Gang gesetzt. Mehr muss der Verbraucher gar nicht tun, um seine Rechnung zu drücken. Kosten fallen auch keine an.Das verlässliche Rundum-Sorglos-Plus: Selbst wenn der neue Stromversorger pleite geht und keinen Saft mehr ins Haus liefert, sitzt der Bürger noch lange nicht im Dunkeln. Die Stromversorgung ist in jedem Fall gesichert. Dafür sorgt das Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland: Wird ein Stromanbieter insolvent und muss den Dienst einstellen, ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen. Einspringen muss also immer der Lieferant, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt wie zum Beispiel die regionalen Stadtwerke. Der Übergang im Insolvenzfall geht automatisch. Der Kunde muss keine Angst haben, ohne Licht zu leben.Der Pferdefuß: Der Preis für den so genannten Notstrom des Ersatzlieferanten kann höher ausfallen. Doch der betroffene Kunde ist in keiner Weise gebunden. Er hat sofort wieder die Chance, sich innerhalb der ersten drei Monate in der Notversorgungsphase einen anderen Billiglieferanten zu suchen und sich dort anzumelden. Ärgerlich im Insolvenzfall sind vor allem Zahlungen in Vorkasse: Geht der Anbieter pleite, ist das Geld in der Regel weg.