Neuburg
Einvernehmen schützt vor Strafe nicht

18-Jähriger wegen Sex mit 13-jährigen Mädchen zu Dauerarrest von einer Woche verurteilt

16.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:51 Uhr

Neuburg (DK) Weil er mehrmals Sex mit 13-jährigen Mädchen hatte und ihnen Bilder von seinem Geschlechtsteil übers Handy geschickt hat, ist ein 18-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis am Amtsgericht Neuburg zu einem Dauerarrest von einer Woche verurteilt worden.

Was der junge Mann da angestellt hat, ist kein Pappenstiel: Im Erwachsenenstrafrecht wird Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren geahndet, das stellte Jugendrichter Gerhard Ebner klar und verdeutlichte dem Angeklagten damit die Schwere seiner Tat. Auch wenn die Mädchen die damaligen Freundinnen des 18-Jährigen waren: Das Gesetz sieht auch bei einvernehmlichem Sex mit Minderjährigen den Tatbestand des Missbrauchs gegeben.

Die Übergriffe passierten im vergangenen Jahr: Da soll der Angeklagte, damals 17 Jahre alt, an einem Abend im Oktober über Freunde ein 13-jähriges Mädchen kennengelernt haben. Noch in der selben Nacht schliefen sie miteinander. „Sie hat mir erst am nächsten Morgen gesagt, dass sie 13 ist“, sagte der Angeklagte vor Gericht – was ihn jedoch nicht davon abhielt, eine Beziehung mit ihr einzugehen. Das ist umso bemerkenswerter, weil er vier Wochen davor von einem Haftrichter wegen eines anderen Vorwurfs ausdrücklich ermahnt worden war, sich von Kindern fernzuhalten. Diese Weisung grob missachtend, schlief er weiter mit der 13-Jährigen. In der Nacht seines 18. Geburtstags dann das letzte Mal – danach trennte sich das Kind von ihm. Dieser letzte Geschlechtsverkehr ist juristisch als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zu werten, da der Angeklagte bereits volljährig war. Als diese Beziehung in die Brüche ging, wandte sich der junge Mann anderen Mädchen zu – die allesamt ebenfalls 13 Jahre jung waren. Einer Bekannten, die er über ein soziales Netzwerk kennengelernt und niemals persönlich zu Gesicht bekommen hatte, schickte er ein Bild seines erigierten Penisses, versehen mit den Worten: „Hier ein kleiner Vorgeschmack.“ Einer anderen 13-Jährigen schrieb er, dass er sie gerne entjungfern wolle, woraufhin diese antwortete, dass sie dazu doch wohl noch zu jung sei. „Das ist das perfekte Alter für Sex“, gab der junge Mann zurück.

Als Grund für die Annäherung an Kinder gab er an, dass er bei älteren Mädchen keine Chance habe, aber doch so gerne in einer Beziehung sei. Mittlerweile hat er nach eigenen Angaben eine gleichaltrige Freundin, gleichzeitig schreibe er aber immer noch mit einer seiner Exfreundinnen, denn: „Wir können uns nicht vergessen.“

Hans Wörl von der Jugendgerichtshilfe berichtete davon, wie es den Angeklagten durchaus beeindruckt habe, seinerzeit mit Handschellen dem Haftrichter vorgeführt zu werden. Eine Nacht hatte er damals in Untersuchungshaft verbringen müssen. Er attestierte dem Heranwachsenden, mittlerweile einen gewissen Reifungsprozess vollzogen zu haben. Er ist im dritten Lehrjahr zum Baugeräteführer und hat scheinbar einen neuen – älteren – Freundeskreis.

Staatsanwältin Galina Nikolova warf dem jungen Mann vor, durch die Weisung des Gerichts gewarnt gewesen zu sein, konnte aber nicht abschließend sagen, ob bei ihm schädliche – sprich pädophile – Neigungen vorliegen. Sie forderte einen Dauerarrest von drei Wochen und den Angeklagten zwei Jahre einem Bewährungshelfer zu unterstellen. Verteidiger Joachim Maier wies daraufhin, dass das heutzutage mehr oder weniger normal sei, sich Bilder und ähnliches übers Handy zu schicken. „Ein Phänomen, dass durch alle Schichten geht.“

Richter Gerhard Ebner verurteilte den jungen Mann schließlich zu einem Dauerarrest von einer Woche und Betreuung durch einen Bewährungshelfer. Außerdem muss er 500 Euro an den Neuburger Nachsorgeverein Elisa zahlen.