Einkommensteuererklärung - Keine Papier-Lohnsteuerkarte mehr

10.10.2010 | Stand 03.12.2020, 3:36 Uhr

Sollten Sie sich wundern, dass sie diesen Herbst keine Lohnsteuerkarte zugeschickt bekommen, so hat das einen Grund: Die papierne Lohnsteuerkarte ist passé, sie wurde letztmals für 2010 verschickt. Für 2011 behält sie aber weiter ihre Gültigkeit.

Künftig werden die bislang auf der Papierkarte enthaltenen Informationen der Arbeitnehmer, wie Steuerklasse, Freibeträge und Anzahl der Kinder, den jeweiligen Arbeitgebern nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt.

Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren


Bis zum Start des elektronischen Verfahrens dauert es allerdings noch bis 2012. Erst ab diesem Jahr erhalten die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt auf elektronischem Wege von der Finanzverwaltung.
In dieser Übergangsphase behält daher die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen eingetragenen Merkmalen ihre Gültigkeit, teilt die Oberfinanzdirektion Koblenz mit. Dies gilt auch für die auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragenen Freibeträge. Es ist daher wichtig, sie weiterhin aufzubewahren. Für Arbeitnehmer bedeutet das:

- Für sie entfällt bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Jahr 2011 legen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vor.
- Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter.
- Falls sich die Verhältnisse geändert haben, sollte die Eintragung der Freibeträge korrigiert werden, um spätere Nachzahlungen zu vermeiden. So sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen.
- Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, kann die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragt werden.

Auch bei den Zuständigkeiten gibt es Änderungen. Bislang konnte man entweder zu seinem zuständigen Einwohnermeldeamt oder zum Finanzamt gehen, wenn man Änderungen bei den Daten, wie einen zusätzlichen Kinderfreibetrag oder eine Scheidung und daher eine Steuerklassenänderung, melden wollte. Ab Januar 2011 sind dann nur noch die Finanzämter zuständig.

Finanzamt stellt Ersatzbescheinigung aus

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Für Auszubildende, die im Jahr 2011 eine Ausbildung beginnen, gibt es eine Vereinfachungsregelung. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, soweit weitere Angaben gegenüber dem Arbeitgeber gemacht werden.

Der Fiskus sieht das neue elektronische Verfahren positiv: Die alleinige Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderungen der Lohnsteuerdaten erfordert von den Bürgern weniger Behördengänge. Zudem werde die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt vereinfacht und beschleunigt. Zudem entfallen die Kosten für die Herstellung der Lohnsteuerkarte auf Papier. Datenschützer hatten im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2008, mit dem die elektronische Lohnsteuerkarten beschlossen wurde, allerdings gravierende Bedenken geäußert.
Weitere Informationen zur neuen elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet zum Beispiel unter: www.elster.de.