Eine Mahnung

Kommentar

20.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Werden Kommunen, die keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen können und den Rechtsanspruch nicht erfüllen, jetzt zur Kasse gebeten? Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Schadensersatzpflicht der Kommunen erhöht den Druck auf Städte und Gemeinden, das Angebot zu erhöhen. Doch bleiben reichlich Spielräume.

Grundsätzlich räumen die Richter zwar Eltern das Recht auf Schadensersatz für Verdienstausfall ein, sollten sie keinen Kita-Platz für ihre Kleinkinder erhalten. Allerdings muss die Kommune den Mangel zweifelsfrei mitverschuldet haben.

Es dürfte nicht leicht sein, dies in jedem Fall wirklich nachzuweisen. Dort, wo der Bau und die Einrichtung neuer Kindertagesstätten am Mangel an geeigneten Grundstücken oder Immobilien, an Vorschriften scheitern, wo Erzieher und Betreuer verzweifelt gesucht werden, werden Klagen wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Der Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist nunmehr seit drei Jahren in Kraft und hat dazu geführt, dass das Betreuungsangebot deutlich ausgebaut werden konnte. Doch ist das Urteil eine Mahnung an manchen Bürgermeister und Dezernenten, nicht nachzulassen. Ihr Glück könnte sein, dass Eltern kein Interesse an langwierigen Rechtsstreitereien um die Betreuung ihrer Kinder haben. Ihnen ist mehr an einer Lösung und an einem Platz gelegen, um ihrem Beruf nachzugehen. In Bayern ist das Angebot ohnehin meist ausreichend.