Langenmosen
Eine komplizierte Frage

Kann ein Grundstückseigentümer eine Fläche neben einem neuen Baugebiet selbst erschließen? Gemeinderat tagt heute

19.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:55 Uhr

In bis zu 50 Metern Entfernung von der Straße darf laut Bayerischer Bauordnung privat erschlossen werden. Laut Langenmosener Flächennutzungsplan scheint diese Regelung hier nicht zu greifen: Das fragliche Areal - es liegt in zweiter (oder dritter) Reihe hinter dieser Baulücke an der Schrobenhausener Straße - dürfte weiter entfernt sein. - Foto: Hammerl

Langenmosen (SZ) In Langenmosen gärt es, seit durchgesickert ist, dass die Gemeinde bei einem geplanten Grundstückserwerb bereit ist, eine Teilfläche von zirka 2000 Quadratmetern abzutrennen und dem Vorbesitzer zur privaten Erschließung zu belassen. Argumentiert wird dabei, es handle sich bereits jetzt um "Dorfgebiet". Anwohner Josef Mayr sieht das anders, für ihn wäre das "Bauen in dritter Reihe".

Einige Bürger bezeichnen das schlicht als ein raffiniertes Erschließungskosten-Sparmodell - das offenbar nicht allen Gemeinderäten in der Form bekannt oder bewusst ist. Zwar sagt Bürgermeisterin Mathilde Ahle, es sei im Gemeinderat abgestimmt worden und bekannt, dass die nördliche, an die zweite Baureihe angrenzende Teilfläche aus dem Baugebiet abgetrennt wurde und vom Besitzer privat über die Schrobenhausener Straße erschlossen werden könne. Aber auf Anfrage der Schrobenhausener Zeitung erklärt ein Gemeinderat, er gehe davon aus, "dass das komplette Gebiet von der Kommune überplant wird", ein anderer sagt, er habe von dem Deal erst vor wenigen Tagen privat erfahren, andere wollen die Sitzung am heutigen Dienstag abwarten und verweisen auf die Nichtöffentlichkeit des Themas.

Allerdings war das Baugebiet bislang nicht Gegenstand der Tagesordnung. Aufgrund der Anfrage unserer Zeitung will Ahle es aber noch einmal zur Sprache bringen und sich zuvor von den Bauämtern der VG Schrobenhausen und des Landratsamts erneut bestätigen lassen, dass der Handel juristisch korrekt sei. Zunächst sei auch sie davon ausgegangen, dass der komplette Acker von der Gemeinde überplant und zum Baugebiet gemacht werde, sagt Ahle. Doch dann sei der Besitzer auf sie zugekommen mit dem Wunsch, die Teilfläche herauszunehmen. Sein Argument lautete, er wolle auf den beiden bereits bestehenden Baugrundstücken in erster und zweiter Reihe nur ein Haus und dahinter Garagen bauen, somit werde die bewusste Fläche zur "zweiten Reihe". Die VG Schrobenhausen und auch Andreas Eberle, Leiter des Kreisbauamtes, seien der Argumentation gefolgt und hätten erklärt, diese Teilfläche könne zum Dorfgebiet zugerechnet und die private Erschließung ermöglicht werden, sagt die Bürgermeisterin unserer Zeitung.

Corinna Heinrich, zuständige Abteilungsleiterin am Landratsamt, sagt dagegen, die Angelegenheit falle unter die "gemeindliche Selbstverwaltung". Ihr liege keine Planung vor, es gebe noch keine Bauleitplanung, sondern es gehe "nur um Grundstückskäufe". Was die Gemeinde an zusätzlichen privatrechtlichen Verträgen abschließe, sei deren Sache, da müsse das Landratsamt nicht zustimmen, ein Vertrag liege ihr überhaupt nicht vor. "Wir entscheiden nach Recht und Gesetz, sobald ein Bauantrag gestellt wird", sagt die Juristin - und zwar unabhängig von etwaigen bestehenden Privatverträgen. An die sei die Landkreisbehörde nicht gebunden. Im Moment sehe sie jedenfalls "keinen rechtswidrigen Tatbestand", sagt Heinrich, zumal es "rechtlich nichts zu genehmigen gibt".

Auch Hans Wolkersdorfer, Geschäftsleiter der VG Schrobenhausen, verweist auf Bürgermeisterin und Gemeinderat. "Wir machen nichts, was nicht rechtens ist", sagt er. An den Grundstücksverhandlungen sei die Verwaltung nicht beteiligt, das mache allein die Bürgermeisterin, entscheiden werde allein der Gemeinderat. Nach seiner Aussage ist ein Teilbereich des fraglichen Grundstücks im Flächennutzungsplan bereits als Dorfgebiet ausgewiesen, lediglich zirka ein Viertel der Fläche sei Ackerland. "Die Verwaltung vollzieht nur, was der Gemeinderat beschließt, Verhandlungen führt die Bürgermeisterin", stellt Wolkersdorfer klar - was da abgesprochen werde, wisse die Verwaltung nicht.