Ingolstadt
Ein Massendelikt

Polizei erwischt bei Sonderkontrollen 1130 Autofahrer mit Handy am Ohr

08.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:59 Uhr

Ablenkung garantiert: Wer als Fahrzeugführer während der Fahrt an seinem Handy oder an anderen elektronischen Geräten hantiert, handelt grob fahrlässig und erhöht die Unfallgefahr. ‹ŒArchivbild: iStockphoto

Ingolstadt (DK) Viele halten es wohl für ein Kavaliersdelikt, aber es hat das Potenzial für Unfälle mit vielleicht auch mal schweren Folgen: Handytelefonate von Autofahrern im Straßenverkehr sind - wenn sie ohne Freisprechanlage geführt werden - nicht von ungefähr mit einem Bußgeld bedroht.

Weil sich in der Praxis dennoch etliche Menschen nicht davon abhalten lassen, auch während der Fahrt mit ihrem Mobiltelefon oder mit anderen elektronischen Tagesbegleitern zu hantieren, hatte die Polizei im Bereich des Präsidiums Oberbayern Nord über den gesamten Mai hinweg Sonderkontrollen durchgeführt.

Wie die jetzt vorgelegte Abschlussbilanz der Schwerpunktaktionen belegt, war der Aufwand durchaus lohnend: Bei den 62 mehrstündigen Sonderkontrollen, bei denen die jeweiligen Polizeiinspektionen auch von Kräften der Bereitschaftspolizei aus Dachau und München unterstützt wurden, sind sage und schreibe 1130 verbotswidrige Benutzungen von Mobiltelefonen während der Fahrt festgestellt und geahndet worden.

Folge war laut Polizeipräsidium in jedem Fall ein Bußgeldbescheid über 60 Euro, jeweils verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Weitere Verstöße, die unter Umständen geeignet sind, Autofahrer von der Konzentration auf den Straßenverkehr abzulenken, wurden ebenfalls beanstandet. So achteten die Beamten bei den Sonderkontrollen auch auf etwaige ungesicherte Ladung im Fahrgastraum, wozu z. B. auch Haustiere zählen können. In gravierenden Fällen wurden hier ebenfalls Bußgelder verhängt. Insgesamt wurden so 2446 Verkehrsteilnehmer beanstandet. In 22 Fällen wurde wegen schwerwiegender Verstöße sogar Strafanzeige erstattet.

Tatsache ist auch, dass nach gegenwärtiger Gesetzeslage längst nicht alle Verhaltensweisen, die zur Ablenkung von Fahrzeuglenkern führen können, bei Kontrollen geahndet werden können. Die Einsatzkräfte zählten in solchen Fällen auf die Wirkung verkehrserzieherischer Gespräche. Damit sollte den Verkehrsteilnehmern auch das Gefahrenpotenzial gewisser schlechter Gewohnheiten beim Autofahren verdeutlicht werden.

Zum Beispiel ist es nicht minder gefährlich, während der Fahrt zu essen, sich zu schminken oder sogar Zeitung zu lesen. Reaktionszeiten und Bremswege werden so im Falle eines Falles immer verzögert bzw. verlängert.