Pfaffenhofen
Eifersuchtsdrama auf der Straße

Ex-Frau soll die Neue mit Kinderspielzeug beworfen haben

12.07.2019 | Stand 25.10.2023, 10:28 Uhr

Pfaffenhofen (PK) "Du Nutte, du Schlampe", soll eine 29-Jährige der Frau ihres Ex entgegengeschleudert und sie dann mit Spielzeug-Gegenständen beworfen haben.

Wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung hatte ihr das Pfaffenhofener Amtsgericht einen Strafbefehl über 1200 Euro geschickt. Dagegen klagte Melania F. (alle Namen geändert). Begründung: Alles erlogen! Doch die Richterin sieht das anders, es bleibt am Ende bei dem Strafmaß.

Die 29-Jährige kämpft auf der Anklagebank mit den Tränen. Eigentlich sei ja an dem ganzen Drama ihr Ex schuld. Ihre gemeinsame Tochter lebt bei ihr, aber mit Vadim R. , dem Vater, sei vereinbart worden, dass er sie in regelmäßigen Abständen übers Wochenende holen darf. Das funktioniere auch, nicht aber das Zurückbringen. "Mal hat er keine Zeit, dann behauptet er, sein Auto sei kaputt, und manchmal ist er auch gar nicht da. " Dann macht sich Melania F. auf den Weg, um ihre Tochter abzuholen, und knallt zwangsläufig mit ihrer Nachfolgerin Jana T. zusammen. "Jedes Mal beschimpft sie mich", klagt Melania F. , "ich sei ein Miststück, eine Hure und keine gute Mutter. "

Am frühen Sonntagabend im April vor einem Jahr war es wieder soweit. Vadim R. war nicht da, Jana T. brachte die Siebenjährige vor die Tür. Aber die machte Stress, sie wollte zuerst noch zu Ende essen. Vereinbart war die Übergabe des Kindes um Punkt 18 Uhr, und deshalb erschien die Kleine mit vollem Teller in der Hand. Es folgten die üblichen Schimpfkanonaden, Melania F. stieg mit ihrer Tochter ins Auto und warf dann, so die Anklage, aus dem Autofenster "in Richtung der Geschädigten einen Kindereinkaufswagen, welcher sie am rechten Arm traf". Der Teller flog hinterher, dicht gefolgt von "Miststück", "Schlampe" und "Nutte".

Der Verteidiger von Melania F. will kurzen Prozess machen: Weil das alles nicht stimme, fordert er einen Freispruch für seine Mandantin.

Jana T. allerdings hat das anders in Erinnerung: "Mein Kind soll von dir nichts zu essen bekommen", habe Melania F. gerufen, deshalb habe sie die Kleine gedrängelt. Unten sei sie dann wüst beschimpft worden. Ob sie ihre Vorgängerin auch beschimpft hätte, fragt Amtsrichterin Nicola Schwend. "An diesem Tag nicht", sagt Jana T. Aber sie habe doch laut Polizeiprotoll der Angeklagten an den Kopf geworfen, "da oben nicht ganz richtig zu sein". Ja, das stimmt, sagt Jana, "aber das ist für mich keine Beleidigung. " "Ich geb' dir mit der noch ein Jahr", soll Melania F. wiederholt zu Vadim gesagt haben, "dann kommst du wieder zu mir zurück. " "Ein völliger Quatsch", sagt Melania F. , "ich habe doch einen Freund. "

Wer jetzt Recht hat, soll eine Zeugin sagen, die an jenem Sonntagnachmittag zufällig mit ihrem Hund an der Kampf-Arena vorbeikam. Sie selbst hat nur den Spielzeug-Einkaufswagen und den Teller samt Essen aus dem Auto fliegen sehen, gehört hat sie nichts. "Aber das Kind hat mir total leid getan", sagt die 60-Jährige, "das hat das doch alles mitbekommen. "

Deshalb will der Verteidiger die Kleine verhören, nachdem sein Vorschlag, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, abgelehnt worden ist. "Wollen Sie Ihrer Tochter das wirklich antun? ", fragt die Richterin die Mutter. Nein, entgegnet der Anwalt, er möchte, dass das Kind von einem Psychologen befragt wird. "Das gibt die Strafprozessordnung nicht her", sagt Nicola Schwend, dann müsse das Kind schon wie auch bei Missbrauchsprozessen üblich vor Gericht aussagen. Der Verteidiger berät sich daraufhin mit seiner Mandantin. Nach fünf Minuten erscheint sie in Tränen aufgelöst wieder im Sitzungssaal. Ja, sie will, dass ihre Tochter verhört wird. "Ich bin unschuldig. Ich habe die Tat nicht begangen. "

Zwischenzeitlich hat ihr Ex im Zuschauerraum Platz genommen, auf dem Arm ein etwa einjähriges Kind. Nach fünf Minuten geht er wieder - offensichtlich zu viel Zoff; ob für ihn oder das Kind, lässt sich nicht ausmachen. Die Richterin lehnt den Antrag der Verteidigung ab, die Siebenjährige zu vernehmen. Aus Sicht der Staatsanwältin ohnehin überflüssig. Sie sieht alle Anklagepunkte bestätigt und beantragt, die Geldstrafe zu erhöhen. Der Verteidiger bleibt bei seiner Forderung nach Freispruch, es stünde Aussage gegen Aussage. Das sieht die Richterin anders. Sie hält Jana T. für glaubwürdig und belässt es beim Strafmaß von 1200 Euro.
 

Albert Herchenbach