Ehekirchen
Ehekirchen zahlt lieber Miete

Gemeinderat entscheidet sich gegen Räume für Wohnungslose

16.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:36 Uhr

Ehekirchen (szs) Der Ehekirchener Gemeinderat hat sich dagegen entschieden, zwei Obdachlosenwohnungen im neuen Bauhof einzurichten. Bei der Sitzung am Dienstagabend beschloss das Gremium, die neu gekaufte Halle an der Wallertshofener Straße nur als Bauhof zu nutzen. 65 000 Euro hätten die beiden Behelfswohnungen gekostet.

Ein- bis zweimal im Jahr komme es vor, dass Ehekirchener bei der Gemeinde anklopfen, weil sie ihr Vermieter vor die Tür gesetzt hat und sie kein Dach mehr über dem Kopf haben. „Meistens haben sie keine Miete bezahlt“, erzählt Wegele. In solchen Fällen ist die Gemeinde als Obdachlosenbehörde dafür zuständig, den Menschen eine Bleibe zu verschaffen. Bisher bezahlt dann meist die Gemeinde die Mietkosten der Betroffenen beim Vermieter, der diese dafür weiter bei sich wohnen lässt, bis sie eine neue Unterkunft gefunden haben.

„Diese Übergangsphase dauert meistens so ein halbes Jahr und das wird sehr teuer“, erklärt der Geschäftsleiter des Bauamtes. Um sich in Zukunft dieses Geld zu sparen, sollten die Behelfswohnungen her.

Doch der Gemeinderat hat das Vorhaben gekippt. Erstens seien die Kosten mit 65 000 Euro inklusive Wärmedämmung zu hoch, zweitens eigne sich der Bauhof mit seinen Geräten und Fahrzeugen, Lagerräumen und Containern nicht als Wohnraum.

Zugestimmt hat das Gremium dem Bau einer Maschinenhalle aus Blech in Weidorf, die direkt an einem Gehweg entstehen soll. Deshalb gab es eine rege Diskussion im Gemeinderat, schließlich fiel die Entscheidung mit 7:5 Stimmen für den Bau. Das Landratsamt kann den Antrag einer Weidorferin allerdings noch ablehnen.

Keine Einwände hatten die Volksvertreter zu einer Bauvoranfrage einer Erbengemeinschaft, ob zwei oder drei Wohnhäuser auf einem Grundstück in Fernmittenhausen möglich wären. Auch diese Sache liegt nun beim Landratsamt.

Um Wohnhäuser ging es auch im nächsten Punkt: Pläne für das Baugebiet „Am Mühlbach“ in Weidorf lagen auf dem Tisch. Im ganzen Gebiet werden zwei Vollgeschosse erlaubt, allerdings keine Doppelhäuser. Die Dächer dürfen mit roten, rotbraunen und anthrazitfarbenen Ziegeln gedeckt werden. Die Farben der Außenwände werden nicht reglementiert. Die Anzahl der Bäume vor den Grundstücken wurde reduziert, um mehr Platz für Parkplätze zu haben.

In der nichtöffentlichen Sitzung im Anschluss genehmigte der Gemeinderat den Verkauf eines Grundstückes am Hopfengarten. Das spült laut Wegele rund 50 000 Euro in die Gemeindekasse.