Pfaffenhofen
Drogenhandel im Internet

Geldstrafe für zwei Männer: Sie hatten unter anderem Ecstasy bestellt

09.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:40 Uhr

Pfaffenhofen (SZ) Zwei junge Männer haben sich wegen Drogen vor Gericht verantworten müssen: Sie hatten im Internet einerseits Ecstasy und andererseits MDMA bestellt. Jugendliche surfen gern im Internet, manchmal geraten sie dabei auch auf Seiten, die sie negativ beeinflussen können.

So geschah es auch vor nunmehr zweieinhalb Jahren mit dem damals 19-jährigen Sebastian K. (Name geändert) aus dem östlichen Landkreis Pfaffenhofen. Er landete auf einer Seite, die sich als Internetversandhandel ausgab - jedoch keine legalen Sachen anbot. Statt Lautsprecher oder Fotozubehör gab es dort allerlei Drogen - hauptsächlich sogenannte weiche Drogen, aber auch harte. Das war allerdings genau die Seite, die Sebastian K. suchte. Er richtete sich auf dieser Plattform ein Benutzerkonto ein und gab dabei eine von ihm benutzte E-Mail-Adresse an.

Noch am gleichen Tag kaufte er dort 20 Ecstasy-Tabletten ein. Der zweite Einkauf wenige Wochen später fiel größer aus: 35 Ecstasy-Tabletten, zehn Gramm Haschisch und zehn Gramm Amphetamin. Beide Lieferungen gingen an seine Wohnschrift im Hause der Eltern. Die Daten zu seinem Benutzerkonto gab er an seinen Freund weiter, den damals 20-jährigen Johannes M. (Name geändert), der nur drei Häuser weiter in der gleichen Straße wohnt. Dieser zögerte nicht lange und bestellte ebenfalls: 60 Gramm Amphetamin und zwei Gramm MDMA, in der Drogenszene als "Molly", "M" oder "Emma" bekannt. Zu einer Lieferung kam es jedoch nicht, weil der Betreiber der Internetplattform - ein Dealer aus Leipzig, der das "Geschäft" im größeren Stil betrieb - zwischenzeitlich aufgeflogen war.

Bei dem Prozess gegen die Angeklagten vor einem Pfaffenhofener Schöffengericht unter dem Vorsitz des Amtsrichters Ulrich Klose gaben sich die beiden recht kleinlaut. Sie räumten unumwunden die ihnen zur Last gelegten Taten ein: "Mit 18 habe ich damit angefangen, dann kam so eins zum anderen." Er hätte auch für andere mitbestellt - angeblich ohne Gewinn zu machen, nur als "Freundschaftsdienst". Doch heute seien sie beide clean. Ein Blick in das Bundeszentralregister wies bei beiden Angeklagten jeweils einen Eintrag wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf, bei Johannes M. zusätzlich noch Sachbeschädigung, Betrug und Diebstahl.

Nach kurzer Beratung fällte das Schöffengericht die Urteile nach dem Jugendstrafrecht: Beide wurden wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Der eine muss 1500, der andere 1300 Euro an eine gemeinnützige Organisation als Strafe zahlen; dazu kommen die Gerichtskosten. Zusätzlich müssen sich die beiden in den nächsten sechs Monaten zwei Drogenscreenings unterziehen. Zum Schluss wies Klose noch darauf hin, dass er die beiden frisch Verurteilten "hier nicht mehr sehen will". Alle Parteien nahmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.