Roth
Dreifache Bestrafung

13.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:38 Uhr

Roth/Weißenburg (muw) Das Kreissportgericht hat in einer viel diskutierten Angelegenheit eine Entscheidung getroffen: Das Verfahren gegen den TSV Weißenburg wegen angeblicher rassistischer Beleidigungen durch Zuschauer bei der Hallenfußball-Kreisendrunde am 12. Januar in Weißenburg (wir berichteten) wird eingestellt.

Die TSG Roth hatte in diese Richtung Anzeige erstattet, bekam jetzt aber eine Abfuhr vom Sportgericht, weil die angeblichen Schmähungen nicht bewiesen werden konnten. Mehr noch: "Dem Kreissportgericht liegen neun Stellungnahmen neutraler Zeugen vor, von denen keiner die rassistischen Zurufe und affenartigen Gesten bestätigen konnte", heißt es in der Urteilsbegründung.

Zur Hallenendrunde gibt es zudem noch drei weitere Urteile gegen die TSG Roth: Sie erhielt 100 Euro Geldstrafe wegen "Verschulden eines Spielabbruchs" gegen den TSV Weißenburg. Weitere 100 Euro Geldstrafe bekamen die Rother aufgebrummt, weil sie zum abschließenden Spiel um Platz fünf nicht mehr antraten.

TSG-Spieler Kevin Walthier, dessen Rote Karte im Match gegen Weißenburg der letzte Auslöser für den vorzeitigen Abgang der Rother Mannschaft gewesen war, wurde zudem mit einer vierwöchigen Sperre von 13. Januar bis 10. Februar belegt. Die Sperre wurde laut Urteil "wegen einer Tätlichkeit in einem leichteren Fall nach vorhergegangener Provokation" verhängt.