Ingolstadt
Drama um Mops-Dame Ronja

Landgericht Ingolstadt: Besitzer fordert von Züchterin Schadensersatz für die Behandlung seines kranken Hundes

15.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:29 Uhr

Foto: DK

Ingolstadt (DK) Mops Ronja ist schwer krank - ihr Besitzer Jürgen Pflaum macht dafür die Züchterin verantwortlich und fordert Schadensersatz für Tierarzt- und Medikamentenkosten. Den Zivilprozess am Landgericht Ingolstadt verfolgten gestern auch zahlreiche weitere Mops-Liebhaber.

Ronja gehe es "so la la", erzählt ihr Besitzer Jürgen Pflaum. "Das Cortison, das entzündungshemmend wirken soll, hat ziemliche Nebenwirkungen. Die Haut verändert sich, das Fell wird dünner, sie leidet unter Übelkeit." Ronja ist ein reinrassiger Mops, knapp fünf Jahre alt und schwer krank. Schuld daran ist in den Augen des Besitzers die Züchterin, die aus dem Raum Ingolstadt stammt und sich vor Gericht durch einen Anwalt vertreten ließ. Der Vorwurf: Weil sie das Muttertier viel zu früh und viel zu oft hat Nachwuchs bekommen lassen, sei es bei Ronja zu dem Gendefekt gekommen, der bei Mopsliebhabern eine gefürchtete Krankheit auslöst. Die Tiere leiden dabei unter Epilepsie, einem Wasserkopf und Gehirnhautentzündung. "Ronja ist ein Pflegefall", berichtete der 52-Jährige aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön.

"Die Homepage der Züchterin hat seriös ausgesehen", erzählt er. "Ronja ist mein erster Mops, ich habe der Frau vertraut." 1400 Euro hat er für den Hund hingeblättert. Als Welpe sah Ronja gesund aus, alles war in bester Ordnung. Doch mit den Jahren verschlimmerte sich ihr Zustand, nach Angaben von Jürgen Pflaum summieren sich Tierarzt- und Medikamentenausgaben mittlerweile bereits auf 17 000 Euro. Einen Teil dieses Geldes will er sich nun in einem Zivilprozess von der Züchterin zurückholen. Konkret fordert er eine Kaufpreisminderung von 75 Prozent und Schadensersatz wegen der sonstigen Kosten in Höhe von 5487,78 Euro.

Eine Gutachterin sagte nun vor Gericht aus, dass Ronja sehr wohl an einer Mops-Encephalitis (Entzündung im Gehirn) leide, diese aber nicht kausal auf Zuchtfehler zurückzuführen sei. Sie gab der Klägerseite zwar durchaus Recht, dass Mutter Luna zu früh und zu oft gedeckt worden sei. Insofern liege ein Verstoß gegen die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vor. Ronjas Erkrankung sei aber nicht nachweisbar darauf zurückzuführen, meint die Tierärztin.

Richter Stefan Schwab ließ keinen Zweifel daran erkennen, dass er sich der Argumentation der Gutachterin anschließen wird. "Ein Hund ist keine Sache, wird aber juristisch so behandelt", sagte er. Es seien die ganz normalen Vorschriften des Kaufvertragsrechts anzuwenden, sprich: Im Prinzip sei es das gleiche, wie wenn man sich einen Staubsauger kauft, der Mängel aufweist. "Einen Mangel kann man sehen, aber mit der Schadensersatzforderung wird es schwierig." Einen vom Gericht angeregten Kompromiss lehnte die Klägerseite jedoch ab. Konkret hatte Richter Schwab vorgeschlagen, dass die Züchterin die Hälfte des Kaufpreises, sprich 700 Euro, zurückzahlen soll. Ein Urteil wird nun am 31. Mai erwartet.

"Die Züchterin hat mir telefonisch Schweigegeld angeboten, bis zu 2500 Euro", erzählt Pflaum. Da sei eine Klage bereits im Raum gestanden. "Das habe ich aber abgelehnt. Es geht um Gerechtigkeit."

Unterstützung erhielt Jürgen Pflaum derweil von weiteren Mops-Liebhabern - unter ihnen die Münchnerin Uschi Ackermann, deren Hund Sir Henry der wohl bekannteste Mops Deutschlands ist. "Nach der Waffen- und Drogenmafia ist die Hundemafia die drittgrößte", diktierte Ackermann den zahlreichen Journalisten vor dem Gerichtsgebäude in die Blöcke und Mikrofone. "Es muss eine Gesetzesänderung her." Die Züchter würden völlig verantwortungslos mit den Tieren umgehen - und das müsse aufhören. "Die Tiere sind für die reinen Geldmaschinen, da geht es nur um die Kohle."

Ein ähnlicher Mops-Fall hat die Ingolstädter Justiz bereits 2013 und 2015 beschäftigt. Damals ging es um Emma, die von derselben Züchterin und aus dem ersten Wurf von Mops-Mutter Luna stammt. Ronja stammt aus dem zweiten. Emma litt an Problemen mit der Kniescheibe. Der Prozess endete mit einem Vergleich. Die Besitzerin akzeptierte damals den Vorschlag des Gerichts und bekam 700 Euro des Kaufpreises erstattet.

Das hat Jürgen Pflaum nun abgelehnt. "Die Hoffnung ist da, dass die Menschen und Züchter hellhörig werden, dass es so nicht weitergehen kann. Aber Ronja wird dadurch auch nicht wieder gesund."