Wolnzach
Doch kein Abriss?

Pferdeställe neben Wohngebiet werden jetzt auf Privilegierung geprüft

22.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:28 Uhr

Am Wolnzacher Ortsrand – im Außenbereich direkt am Ende des Stieglbergs an der Ecke zur Ahornallee – liegt der Pferdestall, der laut Anordnung des Landratsamtes spätestens in diesem Frühjahr abgerissen werden muss, wenn nun nicht doch noch eine Privilegierung und eine Genehmigung durch die Landkreisbehörde erfolgt - Foto: Trouboukis

Wolnzach (WZ) Kurz vor Fristablauf könnte der ohne Genehmigung errichtete Pferdestall am Stieglberg nun doch dem Abriss entgehen. Da jetzt offenbar Aussicht auf Privilegierung für den Bau im Außenbereich besteht, hat der Markt den Bauantrag genehmigt. Bedingung: Die Privilegierung kommt wirklich.

Mit dieser steht und fällt der Pferdestall der Familie Braun an der Ecke Stieglberg/Ahornallee im wahrsten Sinne des Wortes: Denn der 99 Quadratmeter große, geschlossene Pferdestall steht planungsrechtlich gesehen im Außenbereich, also außerhalb der bebauten Ortschaft. Und in solchen Randlagen darf nur ein Landwirt bauen, der privilegiert ist. Und unter anderem weil die Familie Braun das bisher nicht ist, hat das Landratsamt vor gut zwei Jahren den Abriss der Stallungen angeordnet – nach einer langen Vorgeschichte.

Denn der Stall gilt als Schwarzbau, er wurde vor inzwischen rund sieben Jahren ohne Genehmigung errichtet. Warum, darüber scheiden sich bis heute die Geister: „Aus Unwissenheit und aufgrund einer Fehlinformation“, wie Pferdehalterin Petra Braun wiederholt erklärte. Im Wolnzacher Bauamt habe man ihr damals versichert, dass sie für ihr Vorhaben in dieser Ortsrandlange keine Genehmigung brauche. Dieser Darstellung widerspricht man allerdings im Rathaus vehement. Eine solche Aussage habe es mit Sicherheit nicht gegeben, hatte schon vor zwei Jahren der damalige gemeindliche Geschäftsführer Georg Schwärzer erklärt.

Fakt ist aber, dass das Landratsamt vor zwei Jahren eine sogenannte Baubeseitigungsverordnung erlassen hat – mit Zweijahresfrist, die also heuer im Frühjahr abläuft. Die Stallungen am Ende des Stieglbergs stehen allerdings noch. Denn Petra Braun hat alles versucht, um ihr „Lebenswerk“, wie sie selbst sagt, zu retten. Und hat nun möglicherweise damit Erfolg: Denn jetzt bestehen nach ihren Worten offenbar gute Aussichten, dass die Familie die Privilegierung und damit eine nachträgliche Genehmigung für den Bau durch das Landratsamt bekommt.

„Wir gehen davon aus, dass wir privilegiert werden“, so Petra Braun. Entsprechende Hoffnungen habe ihr Gerda Rosenberger gemacht, die als Leiterin des Sachgebiets Pferdehaltung im Landwirtschaftsamt Fürstenfeldbruck auch für den Kreis Pfaffenhofen zuständig ist. Laut Braun sieht das Landwirtschaftsamt einer Privilegierung nichts im Wege stehen.

Und auch Landrat Martin Wolf (CSU), dem sie ihren Fall vorgetragen hat, habe sich positiv zu der Sache geäußert. Deshalb hat das Ehepaar Braun nun den Antrag, den sie vor zwei Jahren wegen fehlender Aussicht auf Genehmigung zurückgezogen hatte, erneut in der Gemeinde eingereicht.

Über diese „veränderte Gesamtlage“ berichtete Bürgermeister Jens Machold (CSU) im Bauausschuss, der den Braunschen Antrag nun mit einer Gegenstimme von Adolf Schapfl (CSU) befürwortete – allerdings unter der Bedingung, dass die Privilegierung auch tatsächlich erfolgt. Denn dass diese nicht vorlag, sei wesentlicher Grund für die Entscheidung an einem Runden Tisch mit allen Beteiligten vor zwei Jahren gewesen, den Abriss anzuordnen. „Dieser Grund wäre nicht mehr existent, wenn die Familie nun privilegiert wird“, so Machold. Letztlich sei die Gemeinde ja auch nur eine „Durchlaufstation“. Denn entscheidend sei letztlich, ob das Landratsamt sagt, dass der derzeitig rechtswidrige Zustand geheilt werden kann oder nicht. Noch eine Sache hat der Bauausschuss in seinem Beschluss ausdrücklich angeregt: So sollen besonders die immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft werden, da der Abstand zur Wohnbebauung nur 50 Meter beträgt. Ein Anlieger hatte sich schon vor zwei Jahren gegen eine größere Pferdehaltung in seiner Nachbarschaft ausgesprochen und dabei als Grund die Geruchsbelästigung und Fliegenplage vor allem in der warmen Jahreszeit angegeben.