Neuburg
Diebisches Trio geht ins Gefängnis

Schöffengericht verurteilt Bande für zahlreiche Einbrüche im Raum Neuburg und Eichstätt - Motiv bleibt unklar

28.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:38 Uhr

−Foto: Schanz

Neuburg (DK) Mehr als ein Dutzend Einbrüche und Gaunereien in der Region gehen auf das Konto einer Diebesbande: Jetzt muss das Trio für die Taten im vergangenen Sommer ins Gefängnis.

Das Neuburger Schöffengericht um Richter Christian Veh verurteilte die drei 22, 23 und 27 Jahre alten Männer gestern zu langen Haftstrafen.

 

Die Taten der drei Delinquenten hatten die Ermittler der Polizei über Monate hinweg in Atem gehalten. Zahlreiche Einbrüche und mehrfachen Computerbetrug über gestohlene EC-Karten warf die Staatsanwaltschaft den drei Angeklagten vor, die Taten ereigneten sich im Stadtgebiet und im Umland von Neuburg sowie in den Gemeinden Schernfeld, Titting und Wellheim im Kreis Eichstätt. Wie sich im Laufe des Verfahrens zeigte, könnten die jungen Männer auch für weitere Fälle in der Region sowie im Raum Donau-Ries verantwortlich sein. Obwohl alle drei Angeklagten, die nach längeren Lebensabschnitten in Neuburg zuletzt in der Eichstätter Gegend gewohnt hatten, geständig waren, blieb der genaue Ablauf der Einbrüche ein Rätsel - ebenso wie das Motiv des Trios. Für diese Undurchsichtigkeit sorgten vor allem die drei Männer selbst, die sich während ihrer Geständnisse munter widersprachen und sich dabei zum Teil - und zur Verwunderung ihrer Verteidiger - sogar selbst belasteten.

Trotz der etwas verworrenen Aussagen war klar, dass das Trio in unterschiedlicher Besetzung unter anderem in Räume der Arbeiterwohlfahrt in Neuburg, in die Grundschule in Wellheim sowie in mehrere Kindergärten und Sportheime eingebrochen hat. Die Folgen der Taten waren vor allem in finanzieller Hinsicht enorm: Die jungen Männer erbeuteten bei ihren Touren nicht nur Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro, sondern verursachten zudem einen Schaden an den Gebäuden, der im fünfstelligen Bereich liegt und damit "exorbitant hoch" ausfällt, wie Staatsanwalt Ingo Desing betonte.

Wieso sie die Taten begingen, konnten die Angeklagten indes nicht erklären. Stattdessen: Schweigen. Erst mühsam kristallisierte sich heraus, dass eine Frau hinter allem stecken könnte. Sie hatte das Trio nicht nur bei sich aufgenommen, sondern laut zweien der Beschuldigten letztlich auch die Beute kassiert. Ein Vorgehen, über das sich nicht nur Richter Veh wunderte: "Was seid ihr denn für Einbrecher?", fragte er die Angeklagten, bekam aber auch darauf keine Antwort. Lediglich der 22-Jährige gab an, das Diebesgut stets mit seinen beiden Komplizen geteilt zu haben. Ob das zu glauben ist, scheint angesichts eines gemeinsamen Kindes des jungen Mannes mit der Frau fragwürdig zu sein.

Überhaupt scheint die Frau, deren Name im Laufe des Verfahrens immer wieder fiel, einen gewaltigen Einfluss ausgeübt zu haben, den sich jedoch niemand erklären konnte. Das mag an der deutlichen Reifeverzögerung der drei Männer gelegen haben. Dass die Frau daher gestern nicht ebenfalls auf der Anklagebank saß, stieß selbst einem der Ermittler sauer auf, wie er erklärte. Auch in den Zeugenstand musste die Frau gestern nicht, wohl weil sie sich dort ohnehin nicht selbst belastet hätte. Ob die Diebestour auch für sie noch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, blieb gestern offen.

Vielleicht hatte sich die Frau für die drei Männer aber als eine Art Rettungsanker erwiesen. Immerhin haben sie alle keine richtige Perspektive - und das schon seit Jahren. Abgebrochene Berufsausbildungen, fehlender Familienanschluss und kaum Hoffnung auf Besserung bestimmten ihr Leben. Das brachte selbst Veh in Rage: "Sie können doch nicht immer alles sofort hinschmeißen", ärgerte er sich über die Perspektivlosigkeit der Angeklagten.

Mit ihrem Urteil blieben er und die Schöffen letztlich zwischen den geforderten Strafen. Der Staatsanwalt hatte auf 27 bis 30 Monate plädiert, die Verteidiger blieben zwischen 16 Monaten mit Aussicht auf Bewährung und 20 Monaten. Bewährung kam für Veh indes nicht ernsthaft infrage. Die Angeklagten, die zum Teil in U-, zum Teil bereits in Strafhaft sitzen, müssen für 22, 24 beziehungsweise für 27 Monate ins Gefängnis. "Die Gefahr, dass Sie endgültig in die Kriminalität abgleiten, ist riesig", sagte der Richter, der nun auf Besserung hofft.