Diebesgut für 14,97 Euro bringt erneut Knast

31.08.2009 | Stand 03.12.2020, 4:42 Uhr

Neuburg (pes) Im Februar dieses Jahres wurde er aus der Haft entlassen, jetzt führt sein Weg wieder zurück in die Justizvollzugsanstalt: Wegen Diebstahls verurteilte der Einzelrichter gestern einen 29-Jährigen zu neun Monaten Freiheitsstrafe. In einem Neuburger Supermarkt hatte der junge Mann im April – nur wenige Wochen nach seiner Haftentlassung – Waren im Wert 14,97 Euro mitgehen lassen und wurde prompt vom Ladendetektiv erwischt.

Durch seinen Anwalt Klaus Wittmann aus Ingolstadt-Friedrichshofen ließ der Angeklagte eine Erklärung abgeben: Darin gestand er das Delikt. Sein Motiv sei seine Drogen- und Alkoholsucht gewesen. Er konsumiere bis zu 1,5 Gramm Heroin am Tag und habe die Diebstahlsbeute zwecks Ankauf weiteren Stoffs versilbern wollen.

Seine Einträge im Bundeszentralregister lesen sich wie ein Streifzug quer durch das Strafgesetzbuch. Was den Diebstahl betrifft, so sei er einschlägig massiv vorbestraft, hob Staatsanwältin Katharina Hartmann hervor, die für Gefängnis plädierte, während der Verteidiger sich für Bewährung stark machte, nachdem sein Mandant sich um eine Therapie bemühe.