Neuburg
Die Absiedlung soll weitergehen

Einigkeit der Hauseigentümer im Hochwasserdorf Moos nicht mehr erforderlich

11.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:55 Uhr

Der Abbruch in Moos geht weiter. Der Landkreis stimmt der Öffnung des Absiedlungsvertrages nun auch zu - Foto: r

Neuburg (DK) Das Hochwasserdorf Moos soll aus der Landschaft verschwinden. Ziel von Freistaat, Landkreis und Gemeinde ist die Gesamtabsiedlung. Was die 16 vom Hochwasser im Erdgeschoss betroffenen Anwesen betrifft, ist alles geregelt. Für die 24 Anwesen der zweiten Priorität hat der Kreisausschuss gestern die Weichen gestellt und den Absiedlungsvertrag geändert.

Die Eigentümer dieser Häuser müssen sich nun nicht mehr einig sein, ihre Häuser aufzugeben. Sie alle unter einen Hut zu bringen, wäre nach Auffassung von Bürgermeister Albin Kaufmann (FW) schier unmöglich. Damit aber käme die Absiedlung ins Stocken.

Nachdem der Burgheimer Ortsteil vor allem 2009 stark vom Hochwasser betroffen war, sahen die Behörden die beste Lösung in der Absiedlung des Dorfes. 2009 wurde der entsprechende Vertrag zwischen Wasserwirtschaftsamt, Landkreis und Gemeinde geschlossen. Der Freistaat zahlt 65 Prozent des Verkehrswertes der Wohngebäude plus die kompletten Abbruchkosten. Der Markt Burgheim übernimmt acht Prozent der Gebäudesumme und der Landkreis zahlt 2,66 Prozent. Die Grundstücke werden nicht entschädigt. Fünf Häuser und Anwesen sind inzwischen abgerissen worden. Kaufmann sprach von einem Erfolg, denn drei davon wären vom jüngsten Hochwasser erneut betroffen gewesen. Den Landkreis hat das Projekt bis jetzt etwa 45 000 Euro gekostet. In den Jahren 2009 und 2010 waren nach Worten Kaufmanns nicht viele Mooser bereit, ihr Dorf zu verlassen. Danach habe die Absiedelung an Dynamik zugenommen.

Bei den Gebäuden in der zweiten Prioritätsstufe hatten die Behörden eine Klausel eingebaut, dass sich alle Eigentümer der 24 Häuser einig sein müssten, wegzuziehen. Dem Freistaat hat dieser Passus eigentlich nie behagt und in der Realität hat er sich als großer Hemmschuh erwiesen. Er wird nun gestrichen. Ab 2015 können auch die Eigentümer aus der zweiten Priorität unabhängig von einander die Absiedlung beantragen. Antragsende ist das Jahr 2029. Freistaat, Landkreis und Gemeinde hoffen mit der Öffnung der Voraussetzungen wieder neue Dynamik in den Wegzug zu bringen.

Ziel des Vorhabens ist natürlich auch, kein neues Gefährdungspotenzial zu schaffen. Wer absiedelt, darf sein Grundstück nicht neu bebauen. Was aber ist mit den Einwohnern, die bleiben wollen? „Es gibt kein generelles Bauverbot in Moos. Privilegierte Bauvorhaben wird es geben“, erklärte Fabian Albrecht. Die betreffen die Landwirtschaft, also den Bau von Stadel oder Stall. Und jeder Antrag muss gesondert betrachtet und behandelt werden.