Pörnbach
Dicke Luft im Pörnbacher Gemeinderat

Bauschutt-Verfüllungen im Gewerbegebiet: Bebauungsplanänderung abgelehnt - Befreiungen möglich

25.07.2018 | Stand 23.09.2023, 4:12 Uhr
An dieser Stelle ist alles korrekt abgelaufen, der Bauherr hat mit dem im Bebauungsplan vorgesehenem Material verfüllt. Doch mehrere Bauherren haben für ihre Verfüllung Material verwendet, das nicht im Bebauungsplan vorgesehen ist. Der soll auch nicht geändert werden, entschied der Gemeinderat. Doch Freistellungen sollen künftig möglich sein. −Foto: Foto: Vogl

Pörnbach (PK) Die Emotionen sind im Gemeinderat Pörnbach am Dienstagabend gewaltig hochgekocht. Mehrere Bauherren im Pörnbacher Gewerbegebiet Am Anger haben statt dem im Bebauungsplan geforderten unbelastetem Z0-Material günstigeren Bauschutt verfüllt. Eine nachträgliche Bebauungsplanänderung lehnte der Gemeinderat jedoch geschlossen ab - und will künftig über Befreiungen arbeiten.

Bei zwei Bauherren im Pörnbacher Gemeinderat war mittlerweile wie berichtet das Landratsamt Pfaffenhofen eingeschritten. Ein Bauherr wurde aufgefordert, das Recyclingmaterial zu entfernen, über einen anderen wurde ein Baustopp verhängt. Sie hatten nach eigener Auskunft geprüftes Recyclingmaterial der Klasse RW1 verfüllt, hierzu liegt unserer Zeitung auch ein Prüfzeugnis vor. Insgesamt haben drei Bauherren mit anderem Material als dem unbelasteten Z0-Material verfüllt, sagte der Pörnbacher Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW) am Dienstagabend.

Das Problem sei, dass in dem Gewerbegebiet der Grundwasserspiegel sehr hoch stünde, so der Bürgermeister. Der Grundwasserspiegel stünde teilweise nur einen Meter unter natürlichem Gelände. Deswegen habe man in den Bebauungsplan Z0- Material, also unbelasteten Erdaushub, als Auffüllmaterial aufgenommen. Was das Wasserwirtschaftsamt auch so empfohlen hatte. 

Zur Sitzung war auch Werner Eidelsburger vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt als Sachverständiger gekommen. Er hatte nun die unliebsame Aufgabe,  mitzuteilen, dass das Amt eine "flächige Auffüllung mit aufbereitetem Baumaterial nicht bedacht habe". Eidelsburger: "Zum Zwecke der mechanischen Bodenverbesserung  kann man RW1-Material offen einbauen, wenn maximal 5000 Kubikmeter pro Baumaßnahme nicht überschritten werden, wenn maximal bis zum mittleren höchsten Grundwasserstand verfüllt wird und wenn das Material güteüberwacht und zertifiziert ist." Das sei sogar ohne großes Genehmigungsverfahren möglich. Im gesamten Gewerbegebiet dürften dann wie bereits berichtet maximal 10000 Kubikmeter verfüllt werden.

Danach kochten im Gemeinderat die Emotionen so richtig hoch. Oskar Kugler (FUW) ergriff als erster das Wort: "Sie machen sich das ganz schön einfach, kommen mit einer Begründung daher. Ein Satz im Bebauungsplan hätte gereicht. Jetzt sind diejenigen, die das ordentlich gemacht haben, die Gelackmeierten. Und wir."

Ins gleiche Horn stieß Max Klotz (FUW), der außerdem rechtliche Konsequenzen für die Gemeinde befürchtete. "Bloß, weil drei sich nicht an den Bebauungsplan halten, auf Kosten der anderen." Laut Klotz handle es sich bei den betroffenen Grundstücken auch nicht nur um eine flächenmäßige Auffüllung: "Es ist auch abgetragen worden." Eidelsburger räumte ein, dass seinem Amt hinsichtlich des Bebauungsplans "ein Fehler, eine Unschärfe" passiert sei. Zur Abtragung sagte er, dies könne beispielsweise gemacht werden, indem man Humus abschiebt und mechanisch den Boden verbessert. Klotz erkundigte sich außerdem, ob die Verfüllung mit RW1-Material Auswirkungen auf den nahen Gießbach haben könnte. Eidelsburger erwiderte, wenn die Recycling-Richtlinien eingehalten würden, seien keine Nachteile zu erwarten.

Bürgermeister Bergwinkel appellierte ans Gremium, dass eine Lösung für das komplette Gebiet gefunden werden müsse. Man müsse den Bebauungsplan nicht ändern, könne im Einzelfall aber über Befreiungen arbeiten, was laut dem Pfaffenhofener Landratsamt auch zulässig wäre. Verwaltungschefin Christine Wachslander verwies auf die zahlreichen privaten Bauanträge, die auf der Sitzung ebenfalls behandelt worden waren und wo in den meisten Fällen ebenfalls Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt worden waren: "Das hier ist auch nichts anderes." Bürgermeister Bergwinkel ergänzte, RW1-Material sei auf Antrag und mit einer Befreiung erlaubt. Dazu müsse der Bauherr die Zertifizierung der Verfüllung nachweisen, die Menge des Materials und eine Begründung angeben. "Das war mit der ursprünglichen Festsetzung auch nicht anders."

Letztendlich lehnte der Gemeinderat geschlossen eine Bebauungsplanänderung ab und will künftig über Befreiungen arbeiten. Werner Eidelsburger sagte danach auf Anfrage: "Ich finde es super, wie die Gemeinde das jetzt regelt. Wenn die Bauanträge  kommen, sieht man, welches Material in welchem Umfang verbaut wurde. Das kriegen sie sonst nicht mit." Die ersten Bauanträge werden im Gremium bereits zur September-Sitzung erwartet.

Verena Vogl