DFB weist Protest von Hertha BSC ab

21.05.2012 | Stand 03.12.2020, 1:28 Uhr

Das Skandalspiel von Düsseldorf wird nicht wiederholt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) als "unbegründet" zurück.

Das Skandalspiel von Düsseldorf wird nicht wiederholt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) als "unbegründet" zurück. Laut erster Instanz sind die Berliner abgestiegen, während die Fortuna nach 15 Jahren in die Bundesliga zurückkehrt. Die Kosten des Verfahrens trägt Hertha BSC. Allerdings haben die Berliner noch die Chance, das DFB-Bundesgericht anzurufen.

"Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz. "Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden."

Im Falle eines Ganges vor das Bundesgericht würde es wohl am Mittwoch zu einer weiteren Verhandlung am Grünen Tisch kommen. Danach wäre ein Gang vor das DFB-Schiedsgericht möglich. Selbst der Internationale Sportgerichtshof CAS könnte theoretisch noch eine Rolle in der Auseinandersetzung spielen.

Die Profis beider Mannschaften hatten sich am Wochenende im Stand-by-Modus befunden und mit angezogener Handbremse trainiert. Die Düsseldorfer sagten ihre für die nächsten Tage geplante Mannschaftsfahrt nach Mallorca ab, nachdem sie bereits ihre große Aufstiegsparty in der Arena verschoben hatten.

Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Fortuna-Seite, die Partie am 15. Mai sei trotz der Vorkommnisse am Rande wie dem Platzsturm der Düsseldorfer Fans in der Nachspielzeit unter regulären Bedingungen zuende geführt worden. Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte das Spiel nach einer gut 20-minütigen Unterbrechung für etwa 90 Sekunden wieder angepfiffen und in seiner Zeugenaussage am Freitag erklärt, er habe dies ohne Druck der Sicherheitsbeauftragten getan. Damit entkräftete Stark den Vorwurf der Berliner, er habe die Begegnung nur aus "Deeskalations-Gründen" fortgesetzt. Auch der Kontrollausschuss hatte dafür plädiert, den Einspruch abzulehnen.

In einem flammenden Plädoyer hatte allerdings Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt wegen der chaotischen Umstände "mit historischen Maßstäben" ein Wiederholungsspiel gefordert. "Von diesem Urteil sollte ein Signal ausgehen, bevor es irgendwann Tote gibt. Es geht darum, den Spielbetrieb vor Verrohung, Anarchie und Gewalt zu sichern. Vielleicht ist das die letzte Chance", erklärte Schickhardt: "Dazu bedarf es keines Blutvergießens."

Die Hertha berief sich auf die "psychologische Schwächung" ihrer Profis nach der Unterbrechung. Nach dem Wiederanpfiff sei es für die Gästespieler "nur noch um die Rettung der eigenen Haut" unter "irregulären" Umständen gegangen - nicht zuletzt, weil Eckfahnen und ein Elfmeterpunkt fehlten. "Zu einem ordentlichen Spielbetrieb gehört ein vollständiger Spielaufbau. Das Regelwerk war nur noch Makulatur", sagte Schickhardt und verwies auf Paragraph 1 der Spielordnung.

Die Düsseldorfer sahen in der Fortsetzung der Partie indes eine Tatsachenentscheidung. Fortuna-Anwalt Horst Kletke sagte in der Marathon-Verhandlung am Freitag, das Spiel sei "ordnungsgemäß" zu Ende geführt worden.