Greding
Der Tod wird ein gutes Stück teurer

Greding erhöht nach gut 15 Jahren die Friedhofsgebühren Zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Arealen

16.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:11 Uhr

Die Friedhofsgebühren in Greding werden in den meisten Fällen teurer. Ein Grab auf dem Bergfriedhof II (Foto) kostet mehr als auf dem Bergriedhof I oder an der Kirche St. Martin. - Foto: Luff

Greding (luf) Wenn die Kommune für ihre Bürger etwas vorhält, sollte dies möglichst kostendeckend geschehen. Dieser Grundsatz ist nicht neu, beim Abwasser zum Beispiel gibt es alle drei Jahre einen sogenannten Kalkulationszeitraum; in diesen Zeitabständen wird immer wieder überprüft, ob das, was durch Gebühren und Beiträge in die Kasse kommt, auch ausreicht, um die Kosten zu decken.

Beim weitaus sensibleren Thema Friedhof ist dies eigentlich nicht anders, doch scheut man sich oft davor, genauer nachzurechnen. Die Stadt Greding hat es nun getan, auf eine Anregung hin, die Michael Beringer (CSU) schon vor längerer Zeit gegeben hat. Immerhin waren die Gebühren in den vergangenen 15 Jahren unangetastet geblieben. Ein externer Experte rechnete nun genauer nach - mit einem eindeutigen Ergebnis: Das Bestatten in Greding wird deutlich teurer - und zwar ab dem Januar 2017.

Über die Zahlen hatte der Rat vorab schon intern diskutiert, in öffentlicher Sitzung am vergangenen Donnerstag wollte man dies nicht wiederholen, schließlich ging es um Geld, das man nach dem Tod eines Menschen verlangen muss. Und so sprach sich der Stadtrat - wortlos in der öffentlichen Sitzung - für die neuen Gebührensätze aus, die in eine neue Satzung "für das Friedhofs- und Bestattungswesen" einfließen. Mitunter beträgt der Aufschlag weit mehr als 100 Prozent.

Das ist etwa bei der Benutzung des Leichenhauses der Fall: Bislang beträgt die Gebühr hierfür 80 Euro; ab Januar werden es 180 Euro sein. Und das nur, wenn keine Kühlung benötigt wird, wenn dies nämlich der Fall ist, werden sogar 250 Euro fällig. Wer lediglich eine Urne mit der Asche des Verstorbenen dort aufbewahren möchte, zahlt immerhin noch 75 Euro.

Geht es vom Leichenhaus erst einmal ins Freie hinaus, erhebt die Stadt zum Teil unterschiedliche Gebühren für den Friedhof St. Martin und den Bergfriedhof I auf der einen und für den Bergfriedhof II auf der anderen Seite. Das Reihengrab für Kinder (Belegungszeitraum 15 Jahre) kostet in beiden Fällen nun 190 Euro - während diese Summe auf dem Bergriedhof II eine Reduzierung um 110 Euro bedeutet, stellt sie bei den anderen beiden Friedhöfen eine Erhöhung um 90 Prozent dar. Für das Urnengrab (10 Jahre) werden jeweils 150 Euro fällig. Eklatant ist jedoch der Unterschied etwa beim Familiengrab: Auf dem Friedhof St. Martin und dem Bergfriedhof I kostet es nun 760 statt bisher 420 Euro - bei einer Belegungszeit von 20 Jahren. Für solch ein Grab werden auf dem Bergriedhof II 1300 Euro fällig, die Erhöhung beträgt hier 260 Euro. Das Reihengrab für 20 Jahre schlägt in dem einen Fall mit 380 statt bisher 210 Euro zu Buche, in dem anderen Fall erhöht sich die Gebühr von 520 auf 650 Euro.

Als die Urnenwand auf dem Bergriedhof II vor fast eineinhalb Jahren errichtet worden ist, ging die Stadt noch von einer Belegungszeit einer Nische von 20 Jahren aus - geworden sind nun in der neuen Satzung daraus 10 Jahre. Hierfür werden 200 Euro fällig. Wie bei allen anderen Grabstätten haben Angehörige nach Ablauf der Mindestbelegdauer auch bei den Nischen die Option auf Verlängerung.