Ingolstadt
Der nächste Prozess wartet schon

Neue Anklage gegen suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs zugelassen

17.04.2019 | Stand 23.09.2023, 6:41 Uhr
Joachim Wolbergs muss sich in einem weiteren Prozess wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit verantworten. −Foto: Weigel/dpa

Regensburg/Nürnberg (DK) Herbe Niederlage für den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs: Eine weitere Anklage gegen den SPD-Politiker muss vor dem Landgericht Regensburg verhandelt werden. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg am Mittwoch.

Im März hatte die fünfte Kammer des Landgerichts Regensburg überraschend entschieden, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen. Als Begründung führten die Richter ins Feld, dass bereits ein Prozess gegen Wolbergs läuft, in dem ähnliche Vorwürfe gegen ihn und einen Bauträger verhandelt werden. Denn es geht auch in diesem Verfahren um die Annahme von möglicherweise gestückelten Spenden. Ein Regensburger Bauunternehmen hatte über diverse Unterfirmen insgesamt 160000 Euro zwischen 2012 und 2016 an den von Wolbergs geleiteten SPD-Ortsverein Stadtsüden gespendet.

Die Oberlandesrichter bewerteten diese Anklage aber nun ganz anders als ihre Kollegen: Demnach würden "unterschiedliche Lebenssachverhalte mit anderen Tatzeiten, Tatorten und Tatgegenständen unnatürlich vereinigt, wenn man der Ansicht des Landgerichts Regensburg folgen würde", so die Nürnberger Richter. Sie gaben damit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt.

Vorgeworfen wird Wolbergs neben der Annahmen von mutmaßlich gestückelten Spenden, dass er sich für den Bauträger bei der Stadtverwaltung eingesetzt habe. Der besitzt ein Grundstück außerhalb eines Bebauungsplanes am Rande der Stadt. Als in der Nachbarschaft eine alte Villa abgerissen werden sollte, um dort mehrere Wohnungen zu errichten, forderte der Bauträger, auch auf seinem Grund bauen zu dürfen. Das Areal ist Ausläufer einer alten Zeche, auf dem Grund liegt sogar Abbaurecht für Braunkohle. Eine Mail, die von der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurde, soll belegen, dass sich der Oberbürgermeister bei der Planungsreferentin der Stadt für eine Satzung stark gemacht haben soll, die eine Bebauung ermöglichen würde. Im Zusammenhang mit den Spenden sei dies als Bestechung zu werten, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Doch besagte Satzung kam nie zustande - bebaut ist das Areal mangels Baugenehmigung bis heute nicht. Allerdings räumte die Stadt auf Anfrage unserer Zeitung ein, dass eine Bebaubarkeit nach wie vor geprüft werde - obwohl Wolbergs nicht im Amt ist.

Heikel für Wolbergs gestaltete sich aber von Anfang an, dass der Bauträger selbst einem Strafbefehl wegen Bestechung zugestimmt hatte. Der Bauträger war im Herbst 2017 in Untersuchungshaft gekommen. Sein Anwalt, der Politiker Peter Gauweiler, riet ihm damals, den Strafbefehl anzunehmen, um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden. Der Bauträger selbst beteuert allerdings bis heute, Wolbergs nicht bestochen zu haben. Doch der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Wolbergs selbst zeigte sich am Mittwoch gefasst: "Ich bedaure diese Entscheidung sehr, weil damit das eintritt, was von der Staatsanwaltschaft mit der künstlichen Trennung von Verfahren beabsichtigt war und ist, nämlich den Versuch zu unternehmen, mich über rein zeitliche Abläufe und eintretende materielle Schwierigkeiten ins Abseits zu stellen", sagte er. Gleichzeitig sei er aber froh über einen neuerlichen Prozess, "weil es nun die Möglichkeit gibt, über ein Hauptverfahren die breite Öffentlichkeit über die mir gemachten Vorwürfe zu informieren und meine Sicht der Dinge darzustellen." Den Strafbefehl gegen den Bauträger bezeichnete Wolbergs erneut als von der Staatsanwaltschaft "abgenötigt."

Mit der Entscheidung ist klar, dass es wahrscheinlich im Herbst 2019 zu einem neuerlichen Prozess kommt. Damit dürfte dieses neue Verfahren den Kommunalwahlkampf im März 2020 überschatten. Zudem warten noch weitere zwei Anklagen auf Entscheidung des Landgerichts, ob auch diese eröffnet werden. Wolbergs hatte angekündigt, im Falle eines Freispruchs im ersten Verfahren gegen ihn wieder anzutreten.

 

Christian Eckl