Bayreuth (dpa
Der Fall Peggy gilt wieder als ungelöst

Gericht in Bayreuth hält Ulvi K. nicht für den Mörder des kleinen Mädchens – In der Psychiatrie muss er noch bleiben

14.05.2014 | Stand 02.12.2020, 22:41 Uhr

 

Bayreuth (dpa/APF) Freispruch für Ulvi K. – das Landgericht Bayreuth hält den geistig Behinderten nicht für den Mörder der kleinen Peggy. Der Fall, der die Justiz seit 13 Jahren beschäftigt, ist damit wieder offen: Nun gibt es weder eine Leiche, noch einen überführten Täter.

Im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Bayreuth brandet Beifall auf. Einige Zuschauer jubeln lautstark. Der Vorsitzende Richter Michael Eckstein ermahnt sie, jegliche Meinungsäußerungen zu unterlassen. Zuvor hat er jenen Satz gesagt, auf den der Angeklagte Ulvi K. und seine vielen Unterstützer jahrelang gehofft haben: „Der Angeklagte ist freizusprechen.“ Es gebe keinen einzigen Sachbeweis, sagt der Richter, dass der geistig Behinderte vor 13 Jahren die kleine Peggy im oberfränkischen Lichtenberg ermordet habe.

Nach dem Richterspruch dreht sich Ulvi K. in Richtung der Zuschauerreihen um. Er sucht nach seinen Eltern. Als er sie entdeckt, blickt er sie freudestrahlend an. Der Fall Peggy gilt nun wieder als ungelöst. Eine Leiche des Kindes wurde nie gefunden, doch mit dem neuen Urteil fehlt nun auch der Täter.

Ulvi und Peggy – diese zwei Namen bilden seit über zehn Jahren eine Schicksalsgemeinschaft. Hier das neunjährige Mädchen, das 2001 auf dem Nachhauseweg von der Schule spurlos verschwand und mutmaßlich zum Mordopfer wurde. Dort der laut seinem Verteidiger in Lichtenberg als „Dorfdepp“ betrachtete Gastwirtssohn, der nach Überzeugung seiner Unterstützer zum Justizopfer gemacht wurde, weil in den monatelangen Ermittlungen zu Peggys Verschwinden kein Fortschritt gelang. „Der Druck, einen Täter zu präsentieren, war riesengroß“, sagt Gudrun Rödel, die Betreuerin des seit zehn Jahren in der geschlossenen Psychiatrie lebenden Behinderten rückblickend zur Verurteilung durch das Landgericht Hof 2004. Rödel hatte die Fehler im Ersturteil entlarvt und so den neuen Prozess ermöglicht.

Nach dem Freispruch zeigt Ulvi K. ihr und seinen Unterstützern seine Dankbarkeit. „Ich möchte mich bei allen bedanken“, sagt er mehrmals – das Urteil feiert er später mit Rödel, seiner Familie und Freunden bei Schnitzel in einer Wirtschaft. Im nächsten Schritt wollen die Unterstützer erreichen, dass er aus der Psychiatrie in ein betreutes Wohnprojekt für Behinderte umziehen kann.

Den vielen Emotionen rund um den Fall setzt Richter Michael Eckstein eine nüchterne Urteilsbegründung entgegen. Diese hat einen Kernsatz: „Der Angeklagte ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.“ Dieser Satz bedeutet, dass es ein Freispruch erster Klasse geworden ist. Im Gegensatz dazu wollte die Staatsanwaltschaft nur einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Anklage hält es auch nach dem zweiten Prozess für die schlüssigste Annahme, dass Ulvi K. wie zunächst von ihm gestanden – aber später widerrufen – Peggy vergewaltigt hat, sich ein paar Tage später entschuldigen wollte, dies eskalierte und er auf ungeklärte Weise die Leiche beseitigte.

Doch der Richter zerpflückte diese Einschätzung. Nach Ecksteins Urteilsbegründung machten es sich die Richter in Hof und auch die Staatsanwaltschaft viel zu leicht. Denn der Richter zeigte mit vielen Belegen, dass das Geständnis von dem als Geschichtenerfinder bekannten Behinderten niemals hätte geglaubt werden dürfen. Das Ulvi-Geständnis stecke voller „Widersprüchlichkeiten, Divergenzen und Ungereimtheiten“.

Vor dem Bayreuther Justizpalast muss unterdessen Gerichtssprecher Thomas Goger für Ordnung sorgen. Ulvi K.s Fans sind außer Rand und Band. Ein Mann will auf den Eingangsstufen des Gerichtsgebäudes einen roten Teppich für Ulvi K. ausbreiten. Goger stoppt ihn. Nur ein paar Meter weiter hat eine andere Gruppe spontan einen Sektempfang organisiert. Eiligst werden ein Tisch und Sektgläser herbeigeschafft. An den Ampelmasten rund um das Landgericht haben die Unterstützer in Windeseile große Plakate angebracht. Darauf steht: „Herzlichen Glückwunsch lieber Ulvi.“

Als die Mutter der seit 7. Mai 2001 spurlos verschwundenen Peggy das Gerichtsgebäude verlässt und die Plakate sieht, bleibt sie erst einmal stehen. Sie holt tief Luft und ringt nach Worten. Dann bedankt sie sich – dafür, dass ihr während des Wiederaufnahmeverfahrens genügend Privatsphäre eingeräumt worden sei. Das Urteil will sie nicht kommentieren.

Am 30. April 2004 war Ulvi K. vom Landgericht Hof als Mörder der neunjährigen Schülerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Peggys Mutter aus Halle in Sachsen-Anhalt hatte damals erleichtert reagiert. „Ich kann jetzt mit der Sache abschließen“, hatte sie gesagt. Jetzt, nach dem Freispruch zehn Jahre später, sieht sie blass und angespannt aus.

Seit 2012 wird in dem Fall neu ermittelt. Eine Spur ist besonders heiß und führt zu einem ehemaligen Bekannten von Peggys Familie. Der 29 Jahre alte Mann aus Halle sitzt bereits wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter im Gefängnis. Er hat mittlerweile zugegeben, auch seine Nichte missbraucht zu haben. Das Mädchen wohnte im selben Haus wie Peggy. Der Missbrauch soll nur kurz vor Peggys Verschwinden stattgefunden haben. In der Haftzelle des Mannes fand die Polizei ein Foto, das Peggy zeigt. Der Verdächtige hat laut Ermittlern kein Alibi.

Die Puzzleteile scheinen also zu passen – doch so war es damals auch bei Ulvi K. Der heute 36-Jährige war in Lichtenberg nicht nur wegen seiner geistigen Behinderung bekannt, sondern weil er sich auch immer wieder vor Kindern entblößte und einige sogar sexuell missbraucht haben soll. Deswegen befindet er sich in der Psychiatrie.