Dem Knast folgt die Drogentherapie

16.05.2007 | Stand 03.12.2020, 6:45 Uhr

Neuburg (pes) Er stammt aus soliden Verhältnissen, hat fürsorgliche Eltern und erlernte ein ehrsames Handwerk. Dennoch geriet Patrick K. (Name geändert) auf die schiefe Bahn. Mit einem Joint bei einem Openair hatte alles begonnen. Das ist jetzt elf Jahre her. Seither konnte sich der 26-Jährige nicht mehr von der Macht der Drogen lösen. Um seine Sucht zu finanzieren, ließ er sich im Winter vergangenen Jahres zusammen mit einem Komplizen auf einen Deal ein. Von einem Kurier aus Köln bezog das Duo ein Kilogramm Amphetamine. An den Gesamtkosten von 4500 Euro für Stoff und Lieferung beteiligte sich der in Neuburg lebende junge Mann mit 1000 Euro.

D ie Droge , d ie sich im Nachhinein als Imitat – eine Mischung aus Lactose und Koffein erwies – konnte er nur zu einem Teil weiter verscherbeln: Denn am 1. Februar klickten bei Patrick K. die Handschellen. Seither sitzt er in U-Haft. Gestern wurde er vom Neuburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ruprecht Herbst zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im August wird er bereits eine Entzugstherapie antreten.

"Ich schaffe das und möchte neu anfangen und mit Drogen nie mehr etwas zu tun haben", bekräftigte der geständige Patrick K. gestern auf der Anklagebank.

Dass der 26-Jährige "unter einem gewissen Suchtdruck" gehandelt habe und nicht die Hauptverbindung zum Lieferanten hatte, räumte Staatsanwalt Nicolas Kaczynski ein. Und obwohl nur "Dreck" geliefert worden sei: "Ein Kilogramm ist eine Menge Holz und somit ein Kapitaldelikt".

Das habe sein Mandant verstanden, erklärte Rechtsanwalt Franz Xaver Wittl. Kleine Katastrophen im persönlichen Bereich hätten ihn abgleiten lassen. Von anderen Fällen aber hebe sich der 26-Jährige wohltuend ab. Falls der Rest seiner Strafe nach der Therapie zur Bewährung ausgesetzt würde, "wird er sofort wieder arbeiten gehen und Ordnung in sein Leben bringen".

"Das war schon ein dicker Batzen", meinte Ruprecht Herbst in der Urteilsbegründung. Dennoch sei das Gericht unter dem üblichen Strafmaß geblieben, "weil wir glauben, dass das ein Abrutschen war, aus dem Sie aufgewacht sind".